Diese Meldung ist vom 06.02.2015.
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Vorübergehend keine Hausarchiveinsichten in der Bauordnung

06.02.2015

In der Zeit vom 9. bis 20. Februar können in der städtischen Bauordnung aus personellen Gründen leider keine Hausarchiveinsichten stattfinden. In diesem Zeitraum werden auch keine Termine vergeben oder angenommen.

In der Zeit vom 9. bis 20. Februar können in der städtischen Bauordnung aus personellen Gründen leider keine Hausarchiveinsichten stattfinden. In diesem Zeitraum werden auch keine Termine vergeben oder angenommen.

Wer eine Hausarchiveinsicht wünscht, kann sich per Mail (bsb@herten.de) an das Team der Bauordnung wenden – die zuständige Kollegin wird ab dem 23. Februar alle Anfragen abarbeiten. Die Bauordnung bittet um Verständnis für eventuelle Wartezeiten.