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Der Rat der Stadt Herten hat in der vergangenen Sitzung am 24. Oktober die öffentliche Auslegung der Bauleitplanung des Ortsteilzentrums Disteln beschlossen. Die Auslegung findet von Mittwoch, 9. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 20. Januar 2016, im Rathaus der Stadt Herten, Bereich Stadtplanung, Raum 321, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten während der Öffnungszeiten statt.
Die Entwurfsunterlagen zum Flächennutzungsplan und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Fachgutachten zum Schallschutz, zum Verkehr, zum Artenschutz, zum Einzelhandel und Altlasten werden gemäß § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Alle Hinweise und Anmerkungen von Bürgerinnen und Bürgern, die innerhalb des Zeitraumes bei der Verwaltung eingehen, werden geprüft und abgewogen.
Zielsetzung der Planung
Die Herten Immobilien Entwicklungs KG Zechenstraße beabsichtigt, auf dem ehemaligen Zechengelände in Herten Disteln die Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes, eines Discounters, ergänzende Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie die Erweiterung des Rewe Vollsortimenters und eine Umnutzung des Aldi-Marktes in einen Drogeriemarkt. Die Herten Entwicklungs KG Zechenstraße übernimmt als Investor und Planungsverantwortliche die Weiterentwicklung des bestehenden Standortes, des Nahversorgungszentrums sowie der angrenzenden Zechenbrache. Die auf den rund 32.400 Quadratmeter großen Gesamtstandort bezogene städtebauliche Zielsetzung richtet sich darauf, hier die Voraussetzungen für die Errichtung der genannten Einzelhandelseinrichtungen zu schaffen.
Öffnungszeiten Rathaus
Montags: 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstags: 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwochs: 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstags: 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr