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Das Hertener Stadtgebiet ist Teil der ruhrgebietsweiten Umweltzone. Das bedeutet, dass lediglich Fahrzeuge mit einer bestimmten Umweltplakette oder einer Ausnahmegenehmigung die Straßen befahren dürfen. Ab dem 1. Juli gibt es hier eine Neuerung: Dann müssen die Autos in der Umweltzone eine grüne Plakette tragen. Ausnahmen wird es weiterhin geben.
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung wurde folgendes geregelt: Wer bereits vor 2008 im Besitz eines Fahrzeuges mit einer gelben Plakette war, erhält vom TÜV – und zwar ausschließlich dort – eine Ausnahmegenehmigung, sofern das Fahrzeug nicht nachrüstbar ist.
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge mit einer roten oder keiner Plakette ist weiterhin das Ordnungsamt zuständig.
Hintergrund:
Am 15. Oktober 2011 trat der neue Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft. Ziel des Luftreinhalteplanes ist es, die Luftschadstoffbelastung zu reduzieren, d. h. die festgelegten Grenzwerte insbesondere für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen zu halten. Gefahren für die Gesundheit der Bewohner sollen minimiert werden.
Im Luftreinhalteplan sind eine Vielzahl von Maßnahmen festgeschrieben worden, um diese Ziele zu erreichen. Eine dieser Maßnahmen ist eine ruhrgebietsweite Umweltzone.
Ansprechperson für Ausnahmegenehmigungen
Christopher Pecher
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: (0 23 66) 303 369
E-Mail: c.pecher@ herten.de