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Ab dem 01.01.1999 tritt der neu erstellte Mietspiegel in Kraft. Wie bisher gilt er für alle freifinanzierten, nicht gewerblich genutzten Wohnungen im Stadtgebiet Herten. Er gibt das Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete typischer freifinanzierten Wohnungen wieder. Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern als Orientierungshilfe dienen, in eigener Verantwortung die Miethöhe selbst zu vereinbaren.
Unter Mitwirkung der Mieter- und Vermieterverbände (Haus- und Grundeigentümerverein, Mieterschutzbund, Deutscher Mieterbund und Arbeitsgemeinschaft Wohnungswirtschaft) wurde der neue Mietspiegel aufgestellt. Nach ausführlichen Diskussionen konnte festgestellt werden, daß die Mietrichtwerte des bisherigen Mietspiegels mit Ausnahme der Baugruppe 2 und 4 (modernisierte Wohnungen) weiterhin bestehen bleiben können.
Der Mittelwert für Wohnungen der Baugruppe 2 Klasse B wurde deshalb von 7,00 DM
auf 7,70 DM und für Wohnungen der Baugruppe 4 von 8,80 DM auf 9,35 DM festgelegt. Bei der Einstufung einer Mietwohnung in die Baugruppen 2 und 4 sind jedoch strenge Maßstäbe zu setzen. Nicht jede Modernisierungsmaßnahme rechtfertigt die Einstufung in diese Baugruppen.
Der Mietspiegel liegt bei der Stadtverwaltung Herten in der Information, dem Bürgerservice und im Zimmer 35 im Rathaus aus.
Auskünfte zum Mietspiegel erteilt Herr Tomkowitz im Zimmer 35, Erdgeschoß, unter der Rufnummer 303 243. Es erfolgt keine Rechtsberatung. Hier wird auf die Fachleute der o. a. Mieter- und Vermieterverbände verwiesen. Auch Rechtsanwälte können im Rahmen einer Rechtsberatung Hilfestellung leisten.