Diese Meldung ist vom 07.07.1999.
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Stadt Herten erweitert integrativen Unterricht

Presse 07.07.1999

Im kommenden Schuljahr 1999/2000 werden insgesamt fünfzehn behinderte Schülerinnen und Schülern gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern an Hertener Schulen unterrichtet. Im Bereich der Grundschulen liegen sechs Neuanmeldungen vor - davon besuchen ...

Im kommenden Schuljahr 1999/2000 werden insgesamt fünfzehn behinderte Schülerinnen und Schülern gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern an Hertener Schulen unterrichtet. Im Bereich der Grundschulen liegen sechs Neuanmeldungen vor - davon besuchen allein fünf Kinder die Grundschule In der Feige. Die Willy-Brandt-Realschule wird Anfang August drei Kinder beschulen. Die Stadt Herten unterstützt damit den Wunsch vieler Eltern, ihre behinderten Kinder durch den Unterricht an Regelschulen in den normalen Schulalltag einzubinden und so eine Ausgrenzung zu verhindern.

Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen" vom 24.04.1995 ermöglicht es den Schulträgern, integrativen Unterricht anzubieten. Neben den persönlichen Voraussetzungen - vor Aufnahme wird der sozialpädagogische Förderbedarf der betroffenen Kinder festgestellt - muß jedoch das schulische Umfeld den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepaßt werden. Die dabei anfallenden Sachkosten sind von den Gemeinden zu tragen. Cay Süberkrüb, Fachbereichsleiter Schule und Jugend bei der Stadt Herten: "Die Stadt Herten als Schulträger befürwortet ausdrücklich die integrative Beschulung. Hier ist aber eine weitergehende Unterstützung durch das Land, insbesondere bei der bisher verweigerten Kostenübernahme für Integrationshelfer - die stark körperbehinderte Kinder während der Schulzeit begleiten - erforderlich."

Eine unerwartete Förderung erhalten nun die Gemeinden, die laut Schulstatistik bereits im Jahr 1997 integrativen Unterricht angeboten haben. Mit insgesamt 2,5 Mio. DM fördert das Innenministerium NRW das Engagement dieser Städte. Die Verteilung der Mittel richtet sich nach der Anzahl der unterrichteten Schüler - der Hertener Anteil am Fördertopf beläuft sich jedoch lediglich auf 1.164 DM.

In dem gemeinsamen Unterricht können grundsätzlich Kinder aller Behinderungsarten gefördert werden. Bettina Niedenführ, deren behinderte Tochter (Down-Syndrom) ab August am integrativen Unterricht in der

Grundschule In der Feige teilnehmen wird, erklärt: "Behinderte Kinder lernen in einer Regelschule viel mehr vom wirklichen Leben kennen als in einer Sonderschule. Es ist wichtig, diesen Kindern die Möglichkeit der Gleichbehandlung im schulischen Bereich zu geben".

Die Stadt Herten beschäftigt sich auch im Rahmen ihrer Projektreihe "Zukunftswerkstatt Schule" mit diesem Thema. Auf der Themenkonferenz "Behinderte Kinder", die als offener Prozess jedem Interessierten die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung gibt, wurden im April diesen Jahres erste Anregungen gesammelt. Großes Einvernehmen bestand darin, dass es keinesfalls eine Konkurrenz zwischen allgemeinen und Sonderschulen geben darf. Ob integrative Erziehung oder Sonderschulbesuch das 'Richtige' für das Kind ist, lässt sich nur im Einzelfall durch die beteiligten Schulen und gemeinsam mit den Eltern und Kindern beantworten. Vorrangiges Problem ist nach Ansicht der betroffenen Eltern das Informationsdefizit. Dem versucht die Stadt nun mit einer Informationsbroschüre und der Einrichtung einer Beratungsmöglichkeit entgegenzuwirken. Eine weitere Konferenz ist im Herbst diesen Jahres geplant.