Diese Meldung ist vom 15.09.2004.
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Sozialhilfeempfänger erhalten persönliche Einladung

Presse 15.09.2004

Die Stadt Herten weist darauf hin, dass alle bisherigen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab dem 1. Januar 2005 Leistungen nach dem neuen Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ...

Die Stadt Herten weist darauf hin, dass alle bisherigen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab dem 1. Januar 2005 Leistungen nach dem neuen Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) beanspruchen können, in den nächsten Wochen persönlich zur Antragstellung ins Rathaus eingeladen werden.

Rund 540 Einladungen wurden bereits in den vergangenen Wochen verschickt. Diese Einladung wird mit einem Termin versehen sein, bis zu dem die persönliche Vorsprache erfolgt sein sollte.

Falls es Gründe geben sollte, diesen Termin zu verschieben, können die Angeschriebenen beim Sozialamt eine Fristverlängerung vereinbaren. (Die Telefonnummer ist auf dem Einladungsschreiben angegeben.)

Dieses gilt auch für Hilfeempfänger, die neben der Arbeitslosenhilfe ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Denn auch dieser Personenkreis kann das Arbeitslosengeld II nur beim Sozialamt - und nicht bei der Agentur für Arbeit - beantragen.

Ganz wichtig: Eine Vorsprache beim Sozialamt, ohne vorher das Einladungsschreiben erhalten zu haben, ist leider nicht möglich, da für die Antragstellung umfangreiche Vorarbeiten notwendig sind. Deshalb bittet das Sozialamt alle, die bisher noch kein Einladungsschreiben erhalten haben, dieses abzuwarten.

"Niemand wird vergessen", erklärt Fachbereichsleiter Erwin Iser. Insgesamt sind es rund 1.300 Sozialhilfeempfänger, die von der Stadt Herten eingeladen werden. Bei ihrer Vorsprache im Rathaus erhalten sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge und umfangreiche Informationen zum neuen Leistungsrecht. Auch individuelle Probleme und Fragen werden geklärt. Die ganze Aktion wird voraussichtlich einige Wochen in Anspruch nehmen.

Wer sich vorab informieren möchte oder Fragen geklärt haben will, kann montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Info-Hotline 0180/1012012 (zum Ortstarif) anrufen. Auch im Internet gibt es zahlreiche Informationsquellen - u.a. auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter www.mwa.nrw.de oder der Bundesagentur für Arbeit unter www.agentur-fuer-Arbeit.de .