Diese Meldung ist vom 16.03.2000.
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Jugendschöffen für das Amtsgericht Recklinghausen gesucht

Presse 16.03.2000

Für die Amtszeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2004 sucht die Landgerichtspräsidentin in Bochum für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen zehn Hauptschöffinnen und Hauptschöffen und für die Jugendkammer ...

Für die Amtszeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2004 sucht die Landgerichtspräsidentin in Bochum für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen zehn Hauptschöffinnen und Hauptschöffen und für die Jugendkammer Recklinghausen fünf Hauptschöffinnen und Hauptschöffen.

Insgesamt sollen dabei aus der Stadt Herten mindestens 30 Personen vorgeschlagen werden. Hertener Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Amt interessieren, können sich bis spätestens 7. April 2000 bei Herrn Angrick, Stadtverwaltung Herten, Fachbereich Schule und Jugend, melden. Die Bewerbungen werden auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail entgegengenommen.

Die BewerberInnen müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen. Sie sollen aber ihr Rechtsempfinden in die Urteile einbringen. Die Schöffen sollen den straffällig gewordenen Jugendlichen auch dabei helfen, einen Lebensweg ohne Straftaten zu finden. Das erfordert großes Verständnis für die Probleme von Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden deshalb nicht allein die Taten und Vergehen berücksichtigt, sondern auch die aktuelle Lebenssituation und die Entwicklung der Jugendlichen.

Die Bewerbung als Schöffe muss Vorname, Zuname, Geburtsname, Geburtsdatum, Ort und Kreis, Beruf und die genaue Anschrift enthalten. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens seit einem Jahr in Herten wohnen. Sie müssen zu Beginn der Wahlperiode, also am 1. Januar 2001, mindestens 25 Jahre und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Sie sollten Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben bzw. erzieherisch befähigt sein. Die konkreten Voraussetzungen können bei der unten angegebenen Kontaktadresse erfragt werden. Für die Wahrnehmung des Ehrenamtes werden die Schöffen vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten gegebenenfalls Verdienstausfall.

Die Anschrift, unter der die Bewerbungen angenommen werden, lautet:

Stadt Herten,

Fachbereich Schule und Jugend,

Ralf Angrick,

Kurt-Schumacher-Str. 2,

45699 Herten

Telefon: 02366 / 303 629,

Telefax: 02366 / 303 476,

E-Mail: r.angrick@herten.de