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Am 26. September finden die Kommunalwahlen statt. 49 verschiedene Stimmzettel werden dann in Hertens Wahllokalen kursieren, doch jeder Bürger bekommt "nur" vier davon - und darf auch nur vier Kreuze machen, wenn seine Stimmabgabe gültig sein soll.
Gewählt werden der neue Bürgermeister der Stadt Herten, der Rat der Stadt Herten, der Landrat sowie die neue Zusammensetzung des Kreistags - jeweils mit einem separaten Stimmzettel. Wahlberechtigt sind alle, die am 26. September das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
Im Gegensatz zur Europawahl, bei der die Ergebnisse der Briefwahl separat gezählt wurden, werden die Stimmen, die im Briefwahlbüro abgegeben worden sind, dem jeweiligen Wahllokal zugeordnet. 33 Wahllokale für insgesamt 25 Wahlbezirke wird es bei den Kommunalwahlen geben - in manchen Bezirken sind zwei Wahllokale notwendig.