Diese Meldung ist vom 27.11.2003.
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Investitionskostenzuschüsse für Unternehmen nur noch bis zum 31.12.2003 möglich

Presse 27.11.2003

Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen werden grundsätzlich zum 31.12.2003 eingestellt.

Die Wirtschaftsförderungsagentur der Stadt Herten weist auf einen entsprechenden aktuellen Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung hin. Die Investitionskostenzuschüsse wurden bisher aus Ziel-2-Mitteln im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP) gezahlt. Herten gehört nach wie vor zu den besonderen Fördergebieten des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Alle Anträge, die nach dem 31.12.2003 bei der Investitions-Bank NRW eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. wichtiger Beitrag des Vorhabens zum Aufbau eines branchenbezogenen Kompetenzfeldes oder hohe arbeitsmarktpolitische Bedeutung des Vorhabens) kann auch in 2004 ein Zuschuss für Investitionsvorhaben gewährt werden.

Grund für die Einstellung der "verlorenen Zuschüsse" ist die schwierige Haushaltssituation des Landes. Anstatt dieser Zuschüsse soll das Engagement des Landes NRW beim Förderprogramm "Investitionskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" (Nachrangdarlehen für arbeitsplatzschaffende Investitionen) verstärkt werden. Durch die Förderung in Form von Darlehen sollen die in Umlauf gebrachten Fördergelder nicht verloren gehen, sondern auch zukünftig den Betrieben für Investitionen zur Vefügung stehen.