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Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, auch Mini-Jobs genannt, sind gesetzlich neu geregelt worden. Die Neuregelung ist Teil der Hartz-Reform für den Arbeitsmarkt und gilt seit dem 1. April 2003. Die Verdienstgrenze der Mini-Jobs wurde von 325 Euro auf 400 Euro angehoben. Ziel der Reform war unter anderem ein beschäftigungspolitischer Effekt.
Hoher Informationsbedarf besteht seitdem bei den inhaltlichen gesetzlichen Neuregelungen, ganz besonders bei der Berechnung des tatsächlichen Einkommens und den sogenannten Haushaltsscheckverfahren". Referentin am 23. März ist Heide Nieland. Folgende Themenschwerpunkte stehen bei der Informationsveranstaltung im Mittelpunkt:
- Minijob als Nebenjob?
- Einkommensgrenzen und zeitliche Einschränkungen?
- Wer kann einen Mini-Job übernehmen?
- Wann ist der Mini-Job sozialversicherungspflichtig?
- Was ist mit den Haushaltshilfen?
- Wann gibt es Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?
- Was gilt bei den Ehepartnern, die "hinzuverdienen"?
Den Stadtteiltreff Scherlebeck finden Sie hinter der Maschinenhalle an der Scherlebecker Str. 260. Anmeldungen zu der Veranstaltung werden erbeten bei der Kommunalstelle Frau und Beruf, Telefon 02366/303620. Der Eintritt ist frei.