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Wie bereits im Kalenderjahr 1998 werden auch für 1999 keine Jahresbescheide für die Hundesteuer versandt. Ebenso werden auch keine neuen Hundesteuermarken ausgegeben. Darauf weist das Steueramt der Stadt Herten hin.
Da die Hundesteuersätze in Herten seit nunmehr 1988 konstant geblieben sind, behalten sowohl die Hundesteuerbescheide von 1997 wie auch die entsprechenden Hundesteuermarkten weiterhin Gültigkeit.
Hundehalter, die der Stadtkasse Herten keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, zu den Quartalsfälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.1999) jeweils 1/4 der festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Zur Erinnerung sind die nach wie vor gültigen Hundesteuersätze noch einmal aufgeführt:
Jahressteuerbescheid bei einem Hund 132,00 DM = 33,00 DM pro Quartal,
Jahressteuerbescheid bei zwei Hunden 156,00 DM je Hund = 78,00 DM pro Quartal,
Jahressteuerbescheid bei drei Hunden 180,00 DM je Hund = 135,00 DM pro Quartal.