Diese Meldung ist vom 25.08.2000.
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Die Grundbesitzabgabenbescheide aufgrund der Hebesatzerhöhung werden in der nächsten Woche postalisch zugestellt. Neben der Quartalsforderung werden am 15.11.2000 auch die Mehrbeträge fällig, die aufgrund der vom Rat der Stadt Herten beschlossenen Anhebung der Grundsteuerhebesätze A und B für das Jahr 2000 entstanden sind. Die Grundsteuer A wurde von 225 auf 235 v.H. und die Grundsteuer B von 450 auf 470 v.H. angehoben. Die Anhebung der Hebesteuersätze bedeutet eine reale Erhöhung der Grundsteuer um 4,4,%.