Diese Meldung ist vom 05.02.2004.
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Grundbesitzabgaben: Bescheide gehen nun an die Hausbesitzer

Presse 05.02.2004

In diesen Tagen versendet die Stadtverwaltung Herten die Bescheide für die Grundbesitzabgaben 2004. Rund 27.000 Bescheide gehen heraus, erfahrungsgemäß haben viele Bürger der Stadt Rückfragen. Die Mitarbeiter der städtischen Finanzverwaltung ...

In diesen Tagen versendet die Stadtverwaltung Herten die Bescheide für die Grundbesitzabgaben 2004. Rund 27.000 Bescheide gehen heraus, erfahrungsgemäß haben viele Bürger der Stadt Rückfragen. Die Mitarbeiter der städtischen Finanzverwaltung werden nicht immer sofort zu erreichen sein, weil die Telefone häufig besetzt sein werden und die Bürger und Bürgerinnen, die persönlich vorbeikommen, auch ohne große Wartezeiten bedient werden wollen.

Wartezeiten lassen sich daher leider nicht ganz vermeiden. Damit diese Umstände nicht zu Ärger und Unmut führen, möchte die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger bitten, folgende Hinweise zu beherzigen:

     

  • Prüfen Sie zunächst, ob der Abgabenbescheid richtig ist. Bei Fragen zur neuen Abwassergebühr berücksichtigen Sie die mit dem Informationsschreiben zugegangenen Erläuterungen zum neuen Abwassergebührenmaßstab.
  • Die Informationsschreiben beinhalten die von Ihnen in den Erhebungsbögen angegebenen Grundstücksflächen und erläutern deren satzungsgemäße Aufteilung in Grund- und Benutzungsgebühr. Sollten Angaben geändert werden müssen, verwenden Sie bitte unsere Änderungsanzeige, die als Downloadformular zur Verfügung steht. Ferner haben Sie die Möglichkeit, die Vordrucke im Rathaus auszufüllen.
  • Vermeiden Sie in der zweiten Februarwoche telefonische oder persönliche Rückfragen. Denn gerade in dieser Zeit ist der Andrang besonders stark.
  • Nutzen Sie für Ihre Fragen, Anregungen und Beschwerden die E-Mail-Adresse. Sie lautet: steuern@remove-this.herten.de.
  • Förmliche Widersprüche sind per E-Mail (noch) nicht zugelassen, hierfür ist ein Brief oder Fax (02366/303522) notwendig. Zumeist ist ein förmlicher Widerspruch jedoch nicht notwendig. Die meisten Unklarheiten lassen sich formlos klären.
  • Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Für Rückfragen und Widersprüche ist also ausreichend Zeit.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten die Wartezeiten möglichst kurz halten. Deshalb werden alle Rückfragen und Änderungswünsche in Stoßzeiten zunächst nur entgegenommen und erst anschließend bearbeitet. Alle Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass sie eine Antwort erhalten, sei es telefonisch, schriftlich oder durch einen geänderten Bescheid.

Zur Information können Sie im Internet auf der www.herten.de die gültige Abwassergebührensatzung einsehen.