Diese Meldung ist vom 30.03.2017.
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Grabsteinüberprüfung ab Anfang Mai

Presse 30.03.2017

Überprüfung der Grabmale auf Standfestigkeit

Die Friedhofsverwaltung prüft wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf den kommunalen Friedhöfen. Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze und Regen können die Standsicherheit erheblich beeinflussen.
Die Friedhofsverwaltung prüft wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf den kommunalen Friedhöfen. Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze und Regen können die Standsicherheit erheblich beeinflussen.
Die Friedhofsverwaltung prüft wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf den kommunalen Friedhöfen. Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze und Regen können die Standsicherheit erheblich beeinflussen.
Die Friedhofsverwaltung prüft wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf den kommunalen Friedhöfen. Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze und Regen können die Standsicherheit erheblich beeinflussen.

Die Friedhofsverwaltung prüft ab Anfang Mai wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf den kommunalen Friedhöfen. „Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze und Regen können die Standsicherheit erheblich beeinflussen“, erklärt Gartenmeister Gisbert Wiescher vom Zentralen Betriebshof Herten. „Damit niemand bei Pflegearbeiten oder beim Besuch am Grab verletzt wird, führen wir regelmäßige Überprüfungen durch.“

Ein normal großer Stein kann zwischen 200 bis 400 Kilo wiegen und das Verletzungsrisiko ist somit erheblich. Beim sogenannten Kipptest kommt es aber nicht darauf an, ob ein Stein wackelt, sondern wie. „Letztendlich lässt sich fast jeder Stein bewegen“, erklärt Gisbert Wiescher. Die erfahrenen Prüfer merken schnell, ob ein Grabstein noch mit seinem Betonfundament verbunden ist oder nicht. Ohne das Fundament ist er stark umsturzgefährdet. Nicht sichere Grabsteine werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgebaut und auf die dazugehörige Grabstelle gelegt, die Eigentümer der Grabstelle informiert.

Einmal im Jahr sind die Kommunen verpflichtet, die Grabsteine auf allen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit überprüfen zu lassen. Das schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft vor. In Herten bedeutet das für die Prüfer vom ZBH mehrere tausend Grabsteine auf fünf Friedhöfen zu kontrollieren. Das passiert teilweise per Hand oder mit Hilfe eines speziellen Prüfgerätes. „Die Zahl der Steine, die wir bemängeln müssen, ist dabei aber meist sehr gering. Im letzten Jahr waren 23 Steine solche ‚Wackelkandidaten‘.“

Pressekontakt

Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, a.lappe@herten.de