Diese Meldung ist vom 03.02.2014.
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Frühzeitige Bürgerbeteiligung - Kindertageseinrichtung an der Ringstraße

03.02.2014

Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 184 „Herten-Westerholt – Kindertageseinrichtung Ringstraße“ lädt die Stadt Herten interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend am Montag, 17. Februar, um 19 Uhr in die Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt, Kuhstraße 49, ein. Das veraltete Kindergartengebäude soll durch einen Neubau ersetzt werden

Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 184 „Herten-Westerholt – Kindertageseinrichtung Ringstraße“ lädt die Stadt Herten interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend am Montag, 17. Februar, um 19 Uhr in die Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt, Kuhstraße 49, ein. Das veraltete Kindergartengebäude soll durch einen Neubau ersetzt werden

Mit einem kurzen Einführungsvortrag informieren die Verantwortlichen über die aktuellen Planungen. Anschließend stehen sie für individuelle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Hintergrund:

Das 1934 errichtete Kindergartengebäude an der Ringstraße 27 in Westerholt kann nicht mehr den angemessenen räumlichen Rahmen für die Betreuung von Kindern im Sinne einer zeitgemäßen Tagesstätte mit Familienzentrum bieten. Daher wurde durch den Ratsbeschluss im November 2012 ein Neubau beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 184 werden nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau der Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gesamtsituation der Bergarbeitersiedlung im Bereich westlich der Ringstraße geschaffen.

Städtebauliche Zielsetzung ist die Sicherung der vorhandenen Baustruktur mit Schließung der Baulücken westlich der Ringstraße, nördlich der Geschwisterstraße und der Neubau der Kindertageseinrichtung. Die Erschließung soll sowohl von der Ringstraße als auch der Straße Im Böckenbusch erfolgen. Der alte Kindergarten an der Ringstraße wird abgerissen und im rückwärtigen Bereich neu gebaut.

Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine öffentliche Diskussion über die städtebaulichen Planungen vorgesehen.

Adresse:
Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt
Kuhstraße 49
45701 Herten