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In der Ältestenratssitzung am Mittwoch, 3. Dezember 2003 wird Bürgermeister Klaus Bechtel einvernehmlich mit allen stellvertretenden Bürgermeistern eine aktualisierte Regelung zur zukünftigen Nutzung der Dienstwagen vorstellen. Gegenüber der Presse erklärte der Bürgermeister: "Die bislang geübte Praxis der Dienstwagennutzung der Bürgermeister zur Mandatsausübung, also z.B. beim Kreistag oder Landschaftsverband war aus meiner Sicht in Ordnung. Übrigens wurde dies auch in anderen Gemeinden und Kreisen so gehandhabt."
In der aktuellen Diskussion will Bechtel aber eine klare und auch praktikable Regelung erlassen.
Danach sollen Fahrten für ein anderes Mandat als das Bürgermeisteramt zukünftig ausgeschlossen sein. Auch die Praxis sogenannter "Mischfahrten" (Verbindung von Dienstterminen mit anderen Terminen) soll es nicht mehr geben. Nur noch Fahrten zu eindeutig städtischen Terminen werden im Dienstwagen mit Fahrer durchgeführt.
Der Leiter des Bürgermeisteramtes wird zukünftig den Einsatz des Dienstwagens regeln. Sollte es zu einer "Überbuchung" kommen, also der städtische Dienstwagen oder der Ersatzwagen bereits im Einsatz sein, wenn eine berechtigte Fahrt ansteht, ist auch der Einsatz eines Taxis oder des Privatwagens erstattungsfähig.
Die juristischen Angriffe der Schill-Partei gegen den Bürgermeister, betrachtet Klaus Bechtel als durchsichtigen Versuch, das Thema "Dienstwagen" als Skandalthema am Kochen zu halten und zu Schuldvorwürfen gegenüber erfolgreichen Politikern zu nutzen. "Juristisch ist der Vorwurf sowieso dummes Zeug, den Tatbestand 'Vorteilsgewährung im Amt' gibt es überhaupt nicht," erklärte der Bürgermeister.