Diese Meldung ist vom 11.01.2001.
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Bürgerinformation über die städtebauliche Entwurfsplanung in den Stadtteilen Herten-Scherlebeck und Herten-Süd

Presse 11.01.2001

Im Rahmen einer Bürgerinformation möchte die Verwaltung den Bürgern die Möglichkeit geben, sich über die städtebauliche Entwurfsplanung in den Stadtteilen Herten-Scherlebeck und Herten-Süd näher zu informieren. Die Termine zur ...

Im Rahmen einer Bürgerinformation möchte die Verwaltung den Bürgern die Möglichkeit geben, sich über die städtebauliche Entwurfsplanung in den Stadtteilen Herten-Scherlebeck und Herten-Süd näher zu informieren. Die Termine zur Bürgerinformation finden statt am Montag 15. Januar 2001 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses und zwar um 18.30 Uhr für den Bebauungsplan Nr. 143 B und um 19.30 Uhr für den Bebauungsplan Nr. 112.

Vertreter der Verwaltung werden hierbei die Inhalte der städtebaulichen Planungen und der jeweiligen Bebauungsplanentwürfe, die zwischenzeitlich vom Rat der Stadt zur öffentlichen Auslegung beschlossen wurden, näher erläutern und Fragen zum weiteren

Bebauungsplanverfahren beantworten.

     

  • Planungsziele Bebauungsplan 143 B - Herten-Scherlebeck, Wohnbebauung Hasenkämpe / südlicher Teilbereich (nördlich Margenboomstraße):
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Für den noch unbebauten vormals gärtnerisch genutzten bzw. brachliegenden südlichen Teilbereich der Hasenkämpe in Herten-Scherlebeck, Bereich östlich der Gertrudenstraße, südlich der Grünverbindung Hasenkämpe und nördlich der Margenboomstraße, sind ca. 40 Wohneinheiten in Form von Doppel- und Reihenhäusern in zweigeschossiger Bauweise in Anlehnung an die bereits erstellte Wohnbebauung im nördlichen Teilbereich der Hasenkämpe geplant.

Als Eingangsmotiv im Bereich der geplanten Sticherschließung von der Margenboomstraße sind weitere 40 WE in zwei- bis dreigeschossiger straßenbegleitender Bauweise als Miet- oder Eigentumswohnungen möglich. Die Verkehrserschließung erfolgt von der Margenboomstraße über befahrbare Wohnwege (verkehrsberuhigter Bereich), mit platzartigen Aufweitungen für maßstäblich gehaltene städtebauliche Gruppen. Die Anbindungen an die benachbarten Siedlungs- und Erholungsbereiche erfolgen durch die Planung und den Ausbau von öffentlichen Grünverbindungswegen für Fußgänger und Radfahrer bei Erhalt des großkronigen Baumbestandes. Die äußere Erschließung für die Entwässerung des südlichen Teilbereiches erfolgt über das vorhandene und in der Margenboomstraße zu erweiternde Kanalnetz.

     

  • Planungsziele Bebauungsplan Nr. 112 "Wohnbebauung südlich Wiesenstraße":
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Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung des Blockinnenbereichs südlich der Wiesenstraße, östlich Ewaldstraße und westlich Schützenstraße geschaffen. Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt, aus dem der Bebauungsplan zu entwickeln ist, überwiegend als "Wohnbaufläche (W)" dargestellt. Lediglich der Bereich der bereits bebauten Grundstücke entlang der Ewaldstraße ist - der vorhandenen Nutzungsstruktur im ganzen auch entsprechend - im Flächennutzungsplan als "Gemischte Baufläche (MI)" dargestellt. Die Blockrandbebauung entlang der Ewaldstraße ist durch eine überwiegend 3-geschossige Wohn- und Geschäftsbebauung geprägt. In die Erdgeschosszone eingebundene gewerbliche Nutzungen stehen der geplanten Entwicklung eines Wohnquartiers im Blockinnenbereich nicht entgegen. Entlang der Wiesenstraße und Schützenstraße ist die vorhandene Blockrandbebauung ausschließlich durch eine Wohnnutzung in maximal 2-geschossiger Bauweise bestimmt.

Mit der geplanten Bebauung im Blockinnenbereich können ca. 60 Wohneinheiten realisiert werden: Im rückwärtigen Bereich der Ewaldstraße mit einer max. 2½-geschossigen Familieneigenheimbebauung, mit Hauseingängen entlang der geplanten Sticherschließung und zugeordneten Wohngärten nach Westen, im rückwärtigen Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung Wiesenstraße und Schützenstraße mit einer max. 2-geschossigen Eigenheimbebauung in Doppelhäusern und Reihenhausgruppen. Die Verkehrserschließung des Blockinnenbereichs erfolgt durch eine Sticherschließung von der Wiesenstraße über befahrbare Wohnwege, die als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden sollen. Zusätzliche Fußwegeanbindungen sind zur Ewaldstraße, insbesondere zum Nahversorgungszentrum Herten-Süd hin, geplant. Die Entwässerung des neuen Wohngebiets erfolgt über Mischwasserkanal im Verlauf der geplanten Sticherschließung.