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Viele abgabenpflichtige Bürgerinnen und Bürger warten bereits auf die Bescheide über Steuern und sonstige Abgaben für das laufende Jahr. Am 1. Februar hat der Rat der Stadt Herten die Gebührensätze für 2017 beschlossen, sodass nun mit der Erstellung der Jahresbescheide begonnen werden kann.
Aktuell ist die Zustellung ab Mitte Februar 2017 geplant. Die erste Rate der Grundbesitzabgaben wird daher nicht zum 15. Februar, sondern erst zum 1. März fällig. Somit werden auch keine Abbuchungen am 15. Februar, sondern erst am 1. März erfolgen. Das neue Fälligkeitsdatum wird auf den Bescheiden entsprechend vermerkt.
Im November 2016 war der Rat zu den Steuern und sonstigen Abgaben ohne Beschluss geblieben und hatte eine Entscheidung vertagt.