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Eine personelle Neubesetzung gab es im Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) der Stadtverwaltung. Seit dem 01. Juni stehen Ulla Fabis und Gudrun Hörmann-Brozio in allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit im Hertener Rathaus zur Verfügung. Die Beraterinnen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten, darüber hinaus auch nach Terminvereinbarung, erreichbar. Auf Wunsch werden auch Hausbesuche nach voheriger Absprache durchgeführt. Nicht nur die Ansprechpartner, auch die Räumlichkeiten haben sich geändert. Die Beratungsstelle ist ab sofort im Erdgeschoss direkt neben dem Bürgerservice (Zimmer 40.1) zu finden.
Zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit vorliegen, das ist die nicht immer leichte Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Im Auftrag der Pflegekasse nimmt er die Begutachtung in der häuslichen Umgebung vor. Sie ist die Grundlage für die Einstufung in eine der drei Pflegestufen, auf der Basis dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse letztendlich über Art und Höhe der Leistungen. Betroffene und Angehörige sollten sich dessen bewußt sein und sich gründlich auf diesen entscheidenden Ortstermin vorbereiten.
"Wir bieten Betroffenen und Angehörigen eine qualifizierte, kostenlose und neutrale Beratung" beschreibt Gudrun Hörmann-Brozio die Aufgabe des städtischen Beratungs- und Infoscenters. "Eine gute Vorbereitung bewahrt vor Enttäuschungen und hilft dem Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse."
Ob Arzt oder Pflegefachkraft: die Gutachter des MDK erleben bei ihrem Besuch nur eine "Momentaufnahme" aus dem Alltag der Menschen. Das kann bei Personen, deren Gesundheitszustand stark schwankt, bzw. bei Verwirrten zu überraschenden Ergebnissen führen. Um so mehr ist der Gutachter auf die Mithilfe pflegender Personen angewiesen. Damit der MDK sich ein objektives Bild über den tatsächlichen Pflegeaufwand machen kann, empfehlen die BIP´s die Führung eines Pflegetagebuches. Darin dokumentiert man über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen den tatsächlichen Zeitaufwand für Hilfe- und Pflegeleistungen. Da das Pflegetagebuch in späteren evtl. Auseinandersetzungen einen gewissen Beweiswert besitzt, sollte das Aufschreiben der Tatsachen möglichst zeitnah, genau und so ausführlich wie möglich erfolgen. So ist auch sichergestellt, daß nichts vergessen wird. Pflegetagebücher sind beim Beratungs- und Infocenter Pflege im Rathaus, Zimmer 40.1, oder bei den Pflegekassen erhältlich.
Hörmann-Brozio: "Wir raten Angehörigen, Ehepartnern oder Pflegepersonen, unbedingt von ihrem Recht, während der Begutachtung anwesend zu sein, Gebrauch zu machen." So können enge Vertrauenspersonen mit realistischen Antworten dem Gutachter helfen. Das ist besonders dann angezeigt, wenn die zu Pflegenden ihren Hilfebedarf aus Scham über ihre Gebrechen verharmlosen oder aus Unkenntnis Hilfen verschweigen. "Scheuen Sie sich nicht, in diesem Fall aktiv zu werden und den MDK über das wahre Ausmaß der Pflegebedürftigkeit aufzuklären. Das gilt auch bei der zeitlichen Einschätzung des Hilfebedarfes." Seit dem 01.06.1997 bedienen sich die Gutachter sogenannter "Zeitkorridore" (Anhaltswerte des Zeitbedarfs für die pflegerischen Verrichtungen). Die erarbeiteten Zeitvorgaben sind lediglich Durchschnittswerte! Es liegt auf der Hand, daß sich nicht jeder Fall in dieses Schema pressen läßt. Liegt der individuelle Hilfebedarf höher und ist er auch plausibel, so ist er zu berücksichtigen. Auf jeden Fall muß der Gutachter seine getroffenen Feststellungen dokumentieren.