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Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beisitzer des Ausschusses für Kriegsdienstverweigerung beim Kreiswehrersatzamt Münster endet am 31.12.99. Gleiches gilt für die Kammer für Kriegsdienstverweigerung bei der Wehrbereichsverwaltung.
In beiden Gremien sitzen neben einem hauptamtlichen Vorsitzenden je zwei ehrenamtliche gleichberechtigte Beisitzer. Gewählt werden die neuen Beisitzer vom Kreistag auf Vorschlag der örtlichen Jugendhilfeausschüsse.
Auch der Jugendhilfeausschuß (JHA) der Stadt Herten ist aufgefordert, Kandidaten für die beiden Gremien zu benennen. Das in Herten übliche Verfahren sieht vor, daß alle im JHA vertretenen Parteien und Verbände geeignete Bewerber aufstellen und diese dem Jugendhilfeausschuß vorgeschlagen werden. Dabei sollen ebenso viele Frauen wie Männer benannt werden. Die Vorschlagsliste liegt dann eine Woche öffentlich aus, bevor sie an den Kreistag zur Beschlußfassung weitergeleitet wird.
Die im Hertener Jugendhilfeausschuß vertretenen Fraktionen und Organisationen wurden jetzt von der Verwaltung angeschrieben mit der Bitte, ihre Vorschläge bis zum 5. März einzureichen.
An die Kandidaten werden hohe persönliche Anforderungen gestellt. So müssen die ehrenamtlichen Beisitzer u. a. die Befähigung zum Jugendschöffen besitzen und über Menschenkenntnis und Erfahrung in der Jugendbetreuung verfügen. Dazu gehört insbesondere eine Tätigkeit in der Lebensberatung junger Menschen in kirchlichen, verbandlichen oder gewerkschaftlichen Organisationen.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beisitzer im Ausschuß bzw. in der Kammer beträgt 4 Jahre.
Über Anträge auf Kriegdienstverweigerung entscheidet generell das Bundesamt für Zivildienst. In weitergehenden Verfahren (z. B. bei Ablehnung) oder in besonderen Fällen entscheidet dann der Ausschuß. Lehnt auch der Ausschuß den Antrag ab, wird im Widerspruchsverfahren die Kammer eingeschaltet.