Diese Meldung ist vom 31.03.2000.
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Bebauungsplanung für das Wohngebiet Siedlungsstraße

Presse 31.03.2000

Im Rahmen einer Bürgerinformation im Stadtteil Paschenberg möchte die Verwaltung den Bürgern die Möglichkeit geben, sich über die geplante Erschließung und Bebauung beiderseits der Siedlungsstraße näher zu informieren.

Die Bürgerinformation findet statt am Mittwoch 5. April 2000 um 19 Uhr im Lutherhaus, Feldstraße 158. Bei der Vorstellung der Entwurfsunterlagen werden anstehende Fragen zu einzelnen Planungsinhalten und zum weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens beantwortet. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche beiderseits der Siedlungsstraße geschaffen werden.

Die wesentlichen Inhalte der Bebauungsplanung sind:

     

  • ca. 60 bis 70 Wohneinheiten in 6 zweigeschossigen Hausgruppen im Blockinnenbereich nördlich und südlich der Siedlungsstraße,
  • bauliche Ergänzung der Eingangssituation zur Siedlungsstraße als Pendant zu der bereits realisierten Neubebauung,
  • Fortführung der Straßenrandbebauung entlang der Feldstraße mit weiteren rund 20 Wohneinheiten,
  • Berücksichtigung der vorhandenen Gestaltungsmerkmale,
  • Anordnung von privaten Stellplatzanlagen in den Blockinnenbereichen,
  • Berücksichtigung der Bebauung entlang der Siedlungsstraße,
  • planungsrechtliche Sicherung des Bestandes entlang der Paschenbergstraße, der Westerholter Straße bzw. der Straße Am Pösken mit der Möglichkeit einer maßvollen Erweiterung bzw. Ergänzung der bestehenden Bebauung,
  • planungsrechtliche Integration des Tankstellenshops an der Feldstraße als ergänzende Versorgungseinheit in Verbindung mit der ergänzenden Wohnnutzung an der Feldstraße.
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In seiner Sitzung am 2. Februar 2000 hat der Rat der Stadt Herten die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen beschlossen. Die Entwurfsunterlagen liegen im 3. Obergeschoss des Rathauses öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist vom 03.04. - 03.05.2000 können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen werden im einzelnen geprüft; das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.