Diese Meldung ist vom 05.05.1999.
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Arbeitssitzung der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreis

Presse 05.05.1999

Zu einer Arbeitssitzung trafen sich gestern (03.05.1999) im Hertener Bürgerhaus-Süd die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreis Recklinghausen. Als Gäste waren die Dienststellenleiterin des Dattelner Arbeitsamtes, Frau Grossart, und Frau Stuckenbrock-Kamps, Dozentin ...

Zu einer Arbeitssitzung trafen sich gestern (03.05.1999) im Hertener Bürgerhaus-Süd die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreis Recklinghausen. Als Gäste waren die Dienststellenleiterin des Dattelner Arbeitsamtes, Frau Grossart, und Frau Stuckenbrock-Kamps, Dozentin des Berufskollegs Ostvest, geladen, die ihr Konzept für die Aufstiegsqualifizierung zur/zum staatlich geprüften Betriebswirt/Betriebswirtin mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik/Organisation vorstellten.

Die Maßnahme, die sich ausschließlich an Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger mit einer kaufmännischen Ausbildung richtet - wurde neu konzipiert und kann wegen der Förderung durch das Arbeitsamtes als einzigartig betrachtet werden. Die Inhalte dieser Maßnahme werden bei einer Informationsveranstaltung, die am 17. Mai um 19.30 im Lehrerzimmer des Berufskollegs Ostvest in Datteln, Hans-Böckler-Str. 2, stattfindet, näher vorgestellt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Rufnummer 0 23 63 / 37 80.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Neuregelung der 630-Marks-Jobs, die zum 01.04.1999 in Kraft getreten ist. Durch die Berichterstattung in vielen Medien entsteht der Eindruck, als handele es sich bei der Neuregelung um eine Verschlechterung der Situation aller geringfügig Beschäftigten und eine Bedrohung für die Wirtschaft. Es werden überwiegend Beispiele genannt, in denen die Neuregelung individuell zu Verschlechterungen führt, ohne jedoch auf Verbesserungen der neuen Bestimmungen einzugehen.

Die Verbesserungen für Frauen, die ausschließlich einen 630-Marks-Job besitzen, gehen leider völlig unter. Erstmalig werden geringfügige Beschäftigungen in die Rentenversicherung einbezogen. Zwar kann dadurch keine hohe Rente angespart werden, aber die Anzahl der Beitragsjahre ist von erheblicher Bedeutung. Dies gilt gerade für Frauen, die aufgrund von unterbrochenen Berufsverläufen durch Familienarbeit nicht die Mindestjahre erreichen. Viele arbeiten nur zeitweise in geringfügigen Beschäftigungen, dann wieder Voll- oder Teilzeit. Für sie ist die Neuregelung eine wichtige Errungenschaft. Die Stimmen, die eine Rücknahme der Neuregelungen fordern, sind aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten verfrüht und voreilig. Hier sollte die Wirkung der Regelungen zunächst abgewartet werden.

Abgerundet wurde die Arbeitssitzung mit einem Austausch über die einzelnen frauenpolitischen Aktivitäten in den Städten.