Förderung von Photovoltaikanlagen für Privateigentümerinnen und -eigentümer


Die Stadt Herten fördert ab Montag, 1. April 2024, erneut Photovoltaikanlagen für Wohngebäude oder Vereinsräume in Herten.

Was wird gefördert?

  • Kauf einer Photovoltaikanlage
  • Pachten einer Photovoltaikanlage

    Es werden nur neue Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5kWP für Wohngebäude(-teile) oder Vereinsräume im Stadtgebiet von Herten gefördert, die nicht gewerblich genutzt werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer oder Pächterin sowie Pächter von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen sind.
Ausgeschlossen sind juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss für den Kauf einer Photovoltaikanlage beträgt 400,00 Euro.
Der Zuschuss für das Pachten einer Photovoltaikanlage beträgt 200,00 Euro.

Welche Förderbedingungen gibt es?

  1. Die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers vor Ort sind einzuhalten.
  2. Die Maßnahmen müssen baurechtlich zulässig und – soweit vorhanden – den Vorgaben der jeweiligen Gestaltungssatzung und des Denkmalschutzes entsprechen.
  3. Eigenleistungen können nicht gefördert werden. Die Installation und Inbetriebnahme müssen durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
  4. Mit den Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme darf bis zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen worden sein. Bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages ist als Beginn zu werten. Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
  5. Der Baubeginn der Anlage hat spätestens acht Monate nach Zuschussbewilligung zu erfolgen, wobei die Anlage spätestens zehn Monate nach Zuschussbewilligung funktionsfähig in Betrieb sein muss.
  6. Ein Objekt wird nur einmal gefördert.
  7. Personen, die Fördermittel empfangen, sind einverstanden, dass ein Foto der fertiggestellten Anlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf der Internetseite der Stadt Herten und auf deren Social-Media-Kanälen als umgesetzte Beispiel-Anlage veröffentlicht wird.

Was benötige ich für den Antrag?

  • Angebot eines Fachunternehmens mit prüffähigen Einzelpositionen, alternativ der Entwurf eines Pachtantrags
  • Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers bei Maßnahmen, die Mieterinnen und Mietern oder Pächterinnen und Pächtern durchführen möchten
  • Gegebenenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Schriftliche Bestätigung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde

Wie läuft das Verfahren?

Schritt 1 - Förderantrag: Sie stellen einen Förderantrag unter Verwendung des Formblatts (siehe Download-Bereich) und fügen alle nötigen Unterlagen bei (siehe „Was benötige ich für den Antrag?“).
Schritt 2 - Zuwendungsbescheid: Das Stadtentwicklungsamt stellt Ihnen nach erfolgreicher Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid aus.
Schritt 3 - Beauftragung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragen Sie eine entsprechende Fachfirma Ihrer Wahl.
Schritt 4 - Leistungsnachweis: Spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme/Installation sind alle laut Förderrichtlinie Pkt. 10 erforderlichen Nachweise einzureichen.
Schritt 5 - Auszahlung der Förderung: Das Stadtentwicklungsamt prüft die erbrachten Nachweise und weist die Zahlung der Fördermittel an.


Download

Förderrichtlinie

Antragsformular

Hinweis: Anträge sind ab Montag, 1. April 2024, möglich.

Ihre Ansprechperson

Frau Mittelstaedt
Telefon: 02366 303-385
Gebäude: Rathaus
Raum: 353