Sondernutzung / Plakatierung im Stadtgebiet

Zur Hertener Sauberkeitsaktion gehört auch eine klare Regelung für die Plakatierung. Zwar gehören Plakate grundsätzlich zum Bild einer Stadt und füllen sie mit Leben, eine "wilde" Plakatierung an jedem Baum oder an Verkehrseinrichtungen beeinträchtigt jedoch das Stadtbild und kann an ungeeigneten Stellen zu einer Gefährdung des Straßenverkehres führen. Ein Ärgernis sind außerdem Plakate, die noch lange nach der sie betreffenden Veranstaltung im ganzen Stadtgebiet zu finden sind.

27 Stellen wurden ausgewiesen, an denen die Werbung für nichtkommerzielle und städtische Veranstaltungen plakatiert werden darf. Dabei handelt es sich um attraktive Standorte, die keinesfalls in einem versteckten Hinterhof liegen. Wer nach der Veranstaltung seine Plakate nicht innerhalb einer Woche abbaut, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Für alle anderen Zwecke besteht die Möglichkeit, gegen Entgelt die Plakatwände und Litfaßsäulen der Recklinghäuser Stadtreklame zu nutzen. Informationen hierüber erhalten Sie bei der

Stadtreklame Recklinghausen Dr. Küster & Co.
Kölner Str. 19
45661 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 76 15

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Frau Beermann
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