Diese Meldung ist vom 12.12.2002.
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ZBH ist auf die angekündigte Eisglätte bestens vorbereitet

Presse 12.12.2002

Für die kommende Nacht haben die Wetterfrösche die ersten Rutschpartien auf den Straßen des Ruhrgebiets vorhergesagt. Ob auch Herten betroffen sein wird, steht noch in den Sternen. Doch was auch ...

Für die kommende Nacht haben die Wetterfrösche die ersten Rutschpartien auf den Straßen des Ruhrgebiets vorhergesagt. Ob auch Herten betroffen sein wird, steht noch in den Sternen. Doch was auch kommen mag, die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs (ZBH) sind bestens gerüstet.

275 Tonnen Salz sind in Herten gebunkert. "Das müsste eigentlich für den ganzen Winter reichen", sagt Gerd Schwinger, der für diesen Bereich zuständig ist. Täglich dreimal erhält er vom Wetterdienst in Essen Meldungen, anhand derer er die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft. Alle fünf Fahrzeuge - zwei Straßen- und drei umgerüstete Gärtnerfahrzeuge - und das notwendige Personal sind in Bereitschaft versetzt. Der Bereitschaftsführer ist verpflichtet, regelmäßig Kontrollgänge und -fahrten zu absolvieren und im Bedarfsfall den Rest der Mannschaft zu informieren. In den frühen Morgenstunden des Freitag, voraussichtlich gegen vier Uhr, könnte dieser Fall eintreffen. Sagen die zuständigen Experten in Essen. Zur Sicherheit der Bürger werden die Mitarbeiter des ZBH heute Abend vorsorglich streuen. Damit werden die Straßen gegen mögliche Glätte gewappnet sein, die Lage insgesamt ist so schon vor dem Gefrieren des Regens entschärft.

Etwa die Hälfte der Hertener Straßen, rund 90 Kilometer, werden beim Einsatz nach einem Dringlichkeitsplan mit Salz und Sole gestreut. Auf den Fußwegen wird dagegen aus Umweltgründen nur mit Sand gegen die Glätte vorgegangen. "Auf den Fahrbahnen hilft aber nur Salz", weiß Gerd Schwinger. Er weist darauf hin, dass auch für die Bürger Pflichten bestehen. Zwischen sieben und 20 Uhr an Werktagen sowie zwischen neun und 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen müssen die Anwohner dafür sorgen, dass die Gehwege vor ihrem Haus in ausreichender Breite (im Regelfall ist das ein Meter) geräumt sind. Das Streuen von Salz oder ähnlichen Mitteln ist dabei nicht gestattet. Was die wenigsten Bürger wissen: Es besteht Räum-Pflicht auch für Straßen. "Wenn auf einer Straße, die nicht von uns geräumt wird, glatte Stellen sind, müssen die Bürger sie entschärfen", erklärt Gerd Schwinger. In diesem Fall ist ausnahmsweise auch der Einsatz von Salz gestattet.

Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich direkt an Gerd Schwinger unter der Telefonnummer 02366/303145 wenden.