Diese Meldung ist vom 20.01.2023.
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Wohngeldreform vergrößert den Empfängerkreis von Wohngeld

Presse 20.01.2023

„Wohngeldrechner NRW“ hilft bei Berechnung

Logo der Stadt Herten
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Zum 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Durch diese Novelle wurden eine Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die Miete oder Belastung aufgenommen, eine Klimakomponente als Zuschlag für die Höchstbeträge für Miete und Belastung eingeführt und eine Änderung der Wohngeldformel beschlossen.

Dadurch erhöht sich nicht nur das Wohngeld für Personen, die es bereits beziehen. Auch mehr Bürgerinnen und Bürger werden Wohngeld auf Antrag erhalten können. Wer nachprüfen will, ob für ihn ein Wohngeldanspruch nach dem neuen Recht bestehen könnte, kann den „Wohngeldrechner NRW“ nutzen.

Am Ende der Prüfung des „Wohngeldrechners NRW“ gibt es die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen, das in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird. Der Wohngeldantrag kann auch unter www.herten.de/service/wohnen-bauen/wohngeld heruntergeladen werden. Hier ist auch der Link zum "Wohngeldrechner NRW" zu finden. Auf Anfrage bei der städtischen Wohngeldstelle, erreichbar unter den Rufnummern 02366 303-351 und 02366 303-350 oder per
E-Mail unter wohngeldstelle@remove-this.herten.de, wird der Antrag zugeschickt. Er ist auch an der Information des Rathauses erhältlich.  

Grundsätzlich gilt: Wohngeld kann sowohl für Mieterinnen und Mieter in Form von Mietzuschuss als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in Form von Lastenzuschuss gewährt werden. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigen Miete oder Belastung für selbstgenutztes Eigentum.

Wohngeld wird durch ein IT-gestütztes Verfahren des Landes NRW ausgezahlt. Da der Bundesrat erst am 25. November 2022 der Wohngeldreform zustimmt hat, wird eine Anpassung der Wohngeldbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2023 frühestens im April 2023 erwartet. Es gehen keine Ansprüche verloren, sondern die Erhöhungsbeträge werden nachgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt bittet die Wohngeldstelle von Rückfragen hinsichtlich der Nachzahlungen abzusehen.

 

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de