Diese Meldung ist vom 23.04.2014.
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Wahljahr 2014: Versand der Wahlbenachrichtigungen gestartet

23.04.2014

Die Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen stehen vor der Tür, die Vorbereitungen für den 25. Mai laufen auf Hochtouren. Diese Woche werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt – die Zettel im A4-Format treffen also in den nächsten Tagen in den Briefkästen aller wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener ein.

Die Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen stehen vor der Tür, die Vorbereitungen für den 25. Mai laufen auf Hochtouren. Diese Woche werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt – die Zettel im A4-Format treffen also in den nächsten Tagen in den Briefkästen aller wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener ein.

Das Besondere in diesem Jahr: An einem Wahlsonntag werden gleich sechs Wahlen durchgeführt. Für die Wahlbenachrichtigungen bedeutet das, dass jeder Bürger – je nach Wahlberechtigung – eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung zur Europa- und Kommunalwahl und möglichen Stichwahl erhält sowie eine gesonderte Benachrichtigung für die Integrationsratswahl. Zur Kommunalwahl zählen die Wahl des Bürgermeisters und Rates sowie die Wahl des Landrats und Kreistages.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind.

Für die Europawahl sind das alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl – also seit dem 25. Februar – in Herten oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben. Aber auch Staatsangehörige der Europäischen Union, die in Herten seit mindestens drei Monaten eine Wohnung besitzen, sind wahlberechtigt – wieder unter der Voraussetzung, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. In Herten sind das 45.747 Personen.

48.248 Personen sind berechtigt bei der Kommunalwahl ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Jeder Deutsche oder Unionsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl – also seit dem 9. Mai – in Herten seinen Wohnsitz hat, darf wählen.

Für die Integrationsratswahl ist wahlberechtigt, wer nicht Deutscher ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Die beiden zuletzt genannten Personengruppen müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu erbringen. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet regelmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl – also seit dem 9. Mai – in der Stadt Herten den Hauptwohnsitz haben. Diese Voraussetzungen erfüllen in Herten 8.522 Personen.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Wer am 25. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann jeder dann einfach ausfüllen, im farbigen Feld unterschreiben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten senden. Bearbeitet werden die Anträge mit Öffnung des Briefwahlbüros am Montag, 28. April.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

     

  1. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!

  2. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus (1. Obergeschoss, Zimmer 133) die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden. 

  3. Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab Freitag, 25. April, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Stimmbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.

  4. Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

     

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 28. April, öffnet das Briefwahlbüro. Wie auch bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr ist das Büro im Ratssaal des Rathauses, Zimmer 133 im 1. Obergeschoss, eingerichtet. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

     

  • montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr
  • mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr
  •  

Außerdem ist das Büro am Samstag, 10. Mai, von 10 bis 12 Uhr sowie am letzten Freitag vor den Wahlen, 23. Mai, bis 18 Uhr geöffnet. Die letzte Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 23. Mai, bis 18 Uhr.