Diese Meldung ist vom 05.08.2003.
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Urkundenbestellung ab sofort im Internet

Presse 05.08.2003

Wer bislang eine Urkunde benötigte - egal ob Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches - musste persönlich auf dem Standesamt vorbeischauen oder einen Brief schreiben und sein Anliegen verdeutlichen. Diese ...

Wer bislang eine Urkunde benötigte - egal ob Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Abschrift des Familienbuches - musste persönlich auf dem Standesamt vorbeischauen oder einen Brief schreiben und sein Anliegen verdeutlichen. Diese Möglichkeit gibt es auch weiterhin, doch das Standesamt Herten hat einen neuen Service eingerichtet: Ein Formular zur Urkundenbestellung kann ab sofort auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de (unter den Rubriken Rathaus / Virtuelles Rathaus / Online-Formulare) herunter geladen werden.

Es kann wahlweise am Computer oder per Hand ausgefüllt werden. Wichtig ist anschließend die Unterschrift am Ende des Formulars. Zusammen mit einem Verrechnungsscheck, Bargeld oder Briefmarken muss die Urkundenbestellung dann an das Hertener Standesamt geschickt werden. Der besondere Service: Das Formular kann auch für alle anderen Standesämter in Deutschland benutzt werden, die Kosten für die jeweilige Urkunde sind bundesweit gleich.

"Dieser Service hat gleich mehrere Vorteile", weiß Standesamtsleiter Rainer Paesler. "Die Leute müssen nicht so große Hürden überwinden. Persönlich vorbeizukommen oder das Anliegen in einem Brief formulieren fällt nicht jedem leicht", weiß der Standesbeamte. Jetzt können alle Bürger mit Internetzugang das Formular bequem zu Hause am PC ausfüllen.

Die Personenstandssregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann deshalb nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

Genauere Informationen zu den einzelnen Urkunden sowie zu den Kosten finden alle Interessenten ebenfalls auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de.