Diese Meldung ist vom 28.05.2014.
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Stichwahlen für die Wahl des Landrats am 15. Juni

28.05.2014

Bei der Landratswahl des Kreises Recklinghausen hat keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten. Daher findet am Sonntag, 15. Juni, eine Stichwahl statt. Auch bei der Stichwahl haben Hertener Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Briefwahl. Das Briefwahlbüro im Ratssaal des Rathauses, Zimmer 133 im 1. Obergeschoss, öffnet zwei Wochen vorher, am Montag, 2. Juni.

Bei der Landratswahl des Kreises Recklinghausen hat keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten. Daher findet am Sonntag, 15. Juni, eine Stichwahl statt. Auch bei der Stichwahl haben Hertener Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Briefwahl. Das Briefwahlbüro im Ratssaal des Rathauses, Zimmer 133 im 1. Obergeschoss, öffnet zwei Wochen vorher, am Montag, 2. Juni.

Für die Stichwahl wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der der Kommunalwahl – also seit dem 9. Mai. 2014 – in Herten ihren Hauptwohnsitz haben. In Herten sind das rund 48.000 Bürgerinnen und Bürger. Wer von ihnen am 15. Juni nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.

Für die Briefwahl gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten:

     

  • Die wahlberechtige Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und sendet sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Er oder sie bekommt anschließend die Unterlagen zugesandt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung muss unterschrieben sein.
  • Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und wählt direkt im Briefwahlbüro (Zimmer 133, 1. Obergeschoss). Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des Personalausweises.
  • Die Briefwahlunterlagen werden per Online-Formular im Internet angefordert. Das Formular kann auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann wie gewohnt per Post zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Stimmbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.
  • Die Briefwahlunterlagen dürfen auch durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
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Automatischer Versand der Briefwahlunterlagen

Wer schon am 25. Mai per Briefwahl abgestimmt hat, hatte bereits die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl zu beantragen. Wer hier sein Kreuz gesetzt hat, bekommt mit der Öffnung des Briefwahlbüros automatisch seine Unterlagen zugesandt.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 2. Juni, zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

     

  • montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr
  • mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr
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Keine Wahlbenachrichtigung?

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht aufgehoben hat, kann – wie auch bei den vergangenen Wahlen – ohne Benachrichtigung seine Stimme abgeben. Hierzu müssen die Wähler im Briefwahlbüro bzw. am 15. Juni im Wahllokal den Personalausweis vorlegen.