Diese Meldung ist vom 05.06.2002.
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Stadtverwaltung weist Vergleich zwischen Gertrudenau und Agnes-Miegel-Straße zurück

Presse 05.06.2002

Mit Entschiedenheit weist die Stadtverwaltung Versuche zurück, ihr ein Mitverschulden für die verspätete Bürgerinformation über neue Hausnummern in der Gertrudenau in die Schuhe zu schieben. "Wir waren gar nicht befugt, ...

Mit Entschiedenheit weist die Stadtverwaltung Versuche zurück, ihr ein Mitverschulden für die verspätete Bürgerinformation über neue Hausnummern in der Gertrudenau in die Schuhe zu schieben. "Wir waren gar nicht befugt, uns zu diesem Zweck Einblick in die Unterlagen des Einwohnermeldeamtes zu verschaffen," betont Fachbereichsleiterin Annegret Sickers. Sie führt weiter aus: "Die einschlägigen Datenschutzvorschriften gelten auch hausintern zwischen den Fachbereichen. Die Information der betroffenen Mieter ist ganz ohne Frage die Sache des Eigentümers. Hier kann der Stadt keine Mitverantwortung angedichtet werden."

Dass die neue Nummerierung auch Baulücken berücksichtigt, ist für die Verwaltung eine Selbstverständlichkeit. "Hausnummernpläne werden für die 'Ewigkeit' gemacht", erklärt Pressesprecher Norbert Johrendt. "Wir müssen auch daran denken, dass in zwanzig Jahren vielleicht dort ein Haus gebaut wird, wo heute noch ein Garten ist. Die Durchnummerierung von Baulücken ist also lediglich eine vorausschauende Maßnahme, mit der alle Eventualitäten bedacht werden. Sie bedeutet natürlich keine Vorwegnahme von Ratsbeschlüssen über die zukünftige Bebauung. Herr Holland hat eigentlich genug Ratserfahrung um zu wissen, dass der Rat sich seine Entscheidungsgewalt nicht durch schlichtes Verwaltungshandeln aus der Hand nehmen lässt."

Den Vergleich mit der Agnes-Miegel-Straße hält man im Rathaus für einen Vergleich von "Äpfeln mit Birnen". Für die Straße im Hertener Stadtteil Langenbochum wurde seinerzeit von Hans-Heinrich Holland der Antrag gestellt, die Straße aus politischen Gründen umzubenennen. Herr Holland ist weder Anwohner der Straße noch Hauseigentümer. Der beantragten Umbenennung lag keine zwingender rechtlicher Anlass, sondern ein politisches Motiv zu Grunde. In dieser Situation hat der Rat nach umfangreicher Beratung entschieden, den Antrag abzulehnen. Eine Umbenennung vorhandener Straßen komme nur aus zwingenden Gründen in Betracht. Die lagen aus Sicht des Rates nicht vor.

Ein zwingender Grund liegt jedoch im Rechtsanspruch der Viterra, bei der Teilung von Häusern und Grundstücken für diese unterscheidbare, eigenständige Kennzeichnungen zu bekommen. Mit der Vergabe der neuen Hausnummern in der Scherlebecker Gertrudenau wird eine eindeutige Identifizierung der künftigen Grundstückszuschnitte sichergestellt.