Diese Meldung ist vom 03.04.2003.
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Stadt gibt Stellungnahme zu Ostermann-Urteil ab

Presse 03.04.2003

Die Stadt Herten wird trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an ihren Plänen zur Nutzung des "Ostermann-Grundstücks" im Gewerbegebiet Umfeld Vestische als Einzelhandelsstandort festhalten. Das erklärte Baurat Volker Lindner in ...

Die Stadt Herten wird trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an ihren Plänen zur Nutzung des "Ostermann-Grundstücks" im Gewerbegebiet Umfeld Vestische als Einzelhandelsstandort festhalten. Das erklärte Baurat Volker Lindner in einer ersten Stellungnahme auf das Urteil.

Zur Geschichte des Rechtsstreits erklärt die Stadt Herten:

Ab Mitte der 90er Jahre hat die Stadt Herten die Ansiedlung eines Möbelhauses im Gewerbegebiet Umfeld Vestische geplant. Sowohl der Bebauungsplan als auch die Baugenehmigung sind eng mit der Industrie- und Handelskammer und der Bezirksregierung Münster als fachlicher Aufsichtsbehörde abgestimmt worden.

Auf deren ausdrückliche Empfehlung wurde von der Ausweisung eines Sondergebietes im Bebauungsplan abgesehen. Damit sollte größere Sicherheit bei der Abwendung von schädlichen Auswirkungen auf den Innenstadteinzelhandel erreicht werden.

Auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes hat die Stadt Herten der Firma Ostermann im Jahr 1996 eine erste Teil-Baugenehmigung erteilt. Gegen diese Teilbaugenehmigung ist ein Grundstücksnachbar gerichtlich vorgegangen und hat eine "einstweilige Anordnung" beantragt. Dieser Antrag ist durch zwei Instanzen gegangen und wurde beide Male abgelehnt.

Weder das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch das Oberverwaltungsgericht Münster haben an der Rechtmäßigkeit des städtischen Handelns Zweifel geäußert.

Ostermann hätte bauen können - wollte aber nicht mehr. Die Gründe hierfür lagen allerdings nicht im Verfahren, sondern waren eine unternehmerische Entscheidung, die mit der Entwicklung des Möbelmarktes und der Konjunkturlage zu tun hatte.

Die selbe Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, die seinerzeit die "einstweilige Anordnung" abgelehnt hat, ist jetzt zu einem anderen Ergebnis gekommen und hat die Baugenehmigung aufgehoben.

Welche Konsequenzen sind aus dem Urteil zu ziehen?

Zunächst wird die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten sein. Sie ist Grundlage der Entscheidung über einen möglichen Berufungsantrag. Wenn Berufungsgründe vorliegen, wird die Stadt auf jeden Fall den Weg in die nächste Instanz gehen.

Um keine Zeit zu verlieren, wird die Stadt Herten parallel dazu den Bebauungsplan ändern und ein Sondergebiet ausweisen. Finanzielle Konsequenzen sind nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

Eine Schadensersatzpflicht der Stadt Herten liegt nicht vor. Die Firma Ostermann hätte aufgrund der erteilten Baugenehmigung bauen können. Die Planungskosten waren also nicht vergeblich aufgewandt. Das Projekt ist durch unternehmerische Entscheidung, nicht durch Gerichtsbeschluss gestoppt worden.

Auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages wird von den städtischen Juristen nicht erwartet. Die Ausweisung eines Sondergebietes würde den Bau eines Möbelhauses wieder möglich machen. Außerdem würde auch ein Erfolg im Berufungsverfahren die Baugenehmigung wieder in Kraft setzen.

Zum Ablauf des gesamten gerichtlichen Verfahrens erklärte die städtische Justiziarin Annegret Sickers: "Wir haben uns - obwohl dies hier nicht vorgeschrieben war - durch ein renommiertes Rechtsanwaltsbüro aus Bochum, die Kanzlei Witteler und Wünnenberg, vertreten lassen."

Zur angeblichen Kritik an der Abwesenheit der Stadt im Gerichtsverfahren meinte Annegret Sickers: "Es ist nicht üblich, dass Parteien persönlich an Verhandlungen teilnehmen, wenn Rechtsanwälte mit der Prozessführung beauftragt sind. Etwas anderes gilt nur, wenn vom Gericht 'persönliches Erscheinen' angeordnet wird. Das war hier aber nicht der Fall."