Diese Meldung ist vom 29.04.2014.
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Öffentliche Auslegung bis zum 6. Juni

29.04.2014

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 7.4.2014 die öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 184 „Herten-Westerholt – Kindertageseinrichtung Ringstraße“ beschlossen. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die Fachgutachten zum Schall- und Artenschutz werden gemäß § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 7.4.2014 die öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 184 „Herten-Westerholt – Kindertageseinrichtung Ringstraße“ beschlossen. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die Fachgutachten zum Schall- und Artenschutz werden gemäß § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung findet vom Montag, 5. Mai 2014, bis einschließlich 6. Juni 2014 im Rathaus der Stadt Herten, Bereich Stadtplanung, Raum 321, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten während der Öffnungszeiten statt.

Zielsetzung der Planung

Das 1934 errichtete Kindergartengebäude an der Ringstraße 27 in Westerholt kann nicht mehr den angemessenen räumlichen Rahmen für die Betreuung von Kindern im Sinne einer zeitgemäßen Tagesstätte mit Familienzentrum gewährleisten. Daher wurde durch Ratsbeschluss im November 2012 ein Neubau beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 184 werden nun die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für einen Neubau der Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gesamtsituation der Bergarbeitersiedlung im Bereich westlich der Ringstraße geschaffen.

Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht nun vor, dass einige der übergroßen Gartenflächen in der Bergarbeitersiedlung in den Bauwichen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Neubauten sollen dabei Bauweise, Geschossigkeit, Dachform und Gestaltung der umgebenden Zechenhäuser aufnehmen. Die tiefen Vorgärten sind zu erhalten. So entsteht eine lockere, aber durchgängige Straßenrandbebauung. Die rückwärtigen, tiefen Gartengrundstücke bleiben dem Wohngebiet erhalten.

Lediglich der Neubau der Kindertageseinrichtung ist im hinteren Bereich des Grundstücks Ringstraße 27 geplant. Die Erschließung des neuen Gebäudes erfolgt weiterhin über die Ringstraße, benötigte Stellplätze sind direkt im Eingangsbereich vorgesehen. Der Gebäudetrakt wird im nördlichen Bereich des Grundstücks untergebracht, so dass sich der Spielbereich an die Südseite des Gebäudes angliedert. Mit der Fertigstellung des Neubaus werden die Voraussetzungen für den Rückbau des Altgebäudes geschaffen, so dass auf dem vorderen Grundstücksbereich eine ergänzende Wohnbebauung realisiert werden kann.