Diese Meldung ist vom 19.05.2014.
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Geänderte Wahllokale in Westerholt und Disteln

19.05.2014

Zwei alt bekannte Wahllokale sind am Sonntag, 25. Mai, wieder geöffnet: In Westerholt und Disteln können die Bürgerinnen und Bürger in den Kindergärten „Unter’m Sternenzelt“ und St. Josef den Gang zur Urne antreten. Aufgrund von Bauarbeiten standen diese Wahllokale für die letzte Bundestagswahl nicht zur Verfügung. Damals mussten die Wähler in die FBW und in ein Pfarrzentrum ausweichen.

Zwei alt bekannte Wahllokale sind am Sonntag, 25. Mai, wieder geöffnet: In Westerholt und Disteln können die Bürgerinnen und Bürger in den Kindergärten „Unter’m Sternenzelt“ und St. Josef den Gang zur Urne antreten. Aufgrund von Bauarbeiten standen diese Wahllokale für die letzte Bundestagswahl nicht zur Verfügung. Damals mussten die Wähler in die FBW und in ein Pfarrzentrum ausweichen.

Die Adressen der beiden Kindergärten:

     

  • Stimmbezirk 4.1 in Westerholt: Kindergarten St. Martinus „Unter’m Sternenzelt“, Paul-Gerhardt-Straße 17a, 45701 Herten
  • Stimmbezirk 13.0 in Disteln: Kindergarten St. Josef, Schulstraße 43, 45699 Herten
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Zwei Wahllokale nicht barrierefrei 

Darüber hinaus weist das Wahlamt auf zwei nicht barrierefreie Wahllokale in Westerholt und Langenbochum hin. Körperlich beeinträchtigte Menschen müssen hier mit Einschränkungen rechnen:

     

  • Stimmbezirk 02.0 in Westerholt: Städtischer Kindergarten Sternschnuppe, Ringstraße 27, 45701 Herten
  • Stimmbezirk 07.0 in Langenbochum: Siebenbürger Haus der Jugend, Hermannstädter Platz 2 - 4, 45701 Herten
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Dort gibt es weder Rampe noch Aufzug. Alle Wahlberechtigten wurden bereits in den Wahlbenachrichtigungskarten auf die beiden nicht barrierefreien Wahllokale aufmerksam gemacht. Eine Alternative ist die Briefwahl. Noch bis Freitag, 23. Mai, um 18 Uhr haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, im Rathaus ihre Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu beantragen und vor Ort zu wählen.