Diese Meldung ist vom 03.04.2003.
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Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan "Projekt-Ewald"

Presse 03.04.2003

Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) lädt der Bürgermeister ein zu einer öffentlichen Diskussion über die in Aussicht ...

Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) lädt der Bürgermeister ein zu einer öffentlichen Diskussion über die in Aussicht genommene städtebauliche Planung für den Bebauungsplan Nr. 170 "Projekt - Ewald".

Der Termin für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist festgelegt auf Donnerstag, 10.04.2003, um 19.00 Uhr im Glashaus Herten, Hermannstraße 16.

Mit den städtebaulichen Entwurfsunterlagen wird die in Aussicht genommene städtebauliche Entwicklung für die Nachfolgenutzung der ehemaligen Schachtanlage Ewald 1/2/7 das "Projekt - Ewald" dargelegt. Diese Entwurfsunterlagen sind Grundlage der im weiteren zu entwickelnden Bauleitplanung.

Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (öffentliche Darlegung und Anhörung).

Planungsziele für das "Projekt - Ewald":

Die Einstellung der letzten Kohleförderungen durch die Schließung der Zeche Ewald 1/2/7 vor den Toren des südlichen Stadtgebietes im April 2000 bietet die Chance, innerhalb kurzer Zeit, einen neuen Standort mit dienstleistungsorientierten, gewerblichen und industriellen Ansiedlungsmöglichkeiten umzusetzen. Ein Projekt mit besonderen Qualitäten und neuen wirtschaftlichen Impulsen für Herten und das Ruhrgebiet soll auf den Weg gebracht werden. Mindestens 1.000 Arbeitsplätze sollen dabei entstehen.

Die Standortsituation vom Projekt - Ewald wird durch die geschlossene Einbindung in das Netz der Bundesautobahn 2 - gleichzeitig Europastraße 34/30 - und der Bundesautobahnen 42 und 43 besonders begünstigt. Eingerahmt durch die größte und imposanteste Haldenlandschaft Europas ist das Gesamtareal der ehemaligen Zeche Ewald 1/2/7 mit mehr als 50 ha für eine umfangreiche Nutzungsmischung vorgesehen.Der Rat der Stadt Herten hat am 30.01.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 "Projekt - Ewald" beschlossen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Zeche Ewald 1/2/7 geschaffen werden.

Im Januar 2002 sind im Rahmen einer internationalen Entwurfswerkstatt die Entscheidungen über die künftige städtebauliche Struktur und Entwicklung des aufgelassenen Standortes getroffen worden.

Der städtebauliche Rahmenplan und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.170 "Projekt - Ewald" haben dieses Werkstattergebnis weiterentwickelt.

(Projekt-Ewald)