Diese Meldung ist vom 12.08.2003.
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Eingeschränktes Betretungsrecht auch in Hertener Wäldern und Parks

Presse 12.08.2003

Wegen der hohen Waldbrandgefahr gilt ab sofort auch in Hertener Wäldern und Parks nur noch ein eingeschränktes Betretungsrecht. "Das Betreten ist nur noch auf den dafür vorgesehenen Wegen erlaubt. Der ...

Wegen der hohen Waldbrandgefahr gilt ab sofort auch in Hertener Wäldern und Parks nur noch ein eingeschränktes Betretungsrecht. "Das Betreten ist nur noch auf den dafür vorgesehenen Wegen erlaubt. Der Aufenthalt abseits der Wege ist verboten", erklärt Theo Schiffmann, Abteilungsleiter Einsatzorganisation der Hertener Feuerwehr.

Im Klartext heißt das: Schlosspark und Schlosswald, Katzenbusch und alle anderen Wälder der Stadt dürfen nur noch auf den Wegen beschritten werden. Dabei gilt selbstverständlich auch weiterhin absolutes Rauchverbot.

Bis Mittwoch, so hat es die Bezirksregierung gefordert, werden auch in Herten Überwachungsflüge durchgeführt, um mögliche Brände frühzeitig zu erkennen und größere Schäden zu vermeiden.