Diese Meldung ist vom 21.08.2013.
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Briefwahlbüro öffnet am Montag, 26. August, im Rathaus

21.08.2013

Gestern hat die Deutsche Post begonnen, die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 22. September zuzustellen. Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 26. August, öffnet das Briefwahlbüro. Wie bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr befindet sich dieses im Ratssaal des Rathauses, Zimmer 133 im 1. Obergeschoss.

Gestern hat die Deutsche Post begonnen, die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 22. September zuzustellen. Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 26. August, öffnet das Briefwahlbüro. Wie bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr befindet sich dieses im Ratssaal des Rathauses, Zimmer 133 im 1. Obergeschoss.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montags und dienstags: 8 bis 16 Uhr
Mittwochs und freitags: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstags: 8 bis 17.30 Uhr

Außerdem gibt es einen zusätzlichen Öffnungstag am Samstag, 7. September, von 10 bis 12 Uhr.

Wahlberechtigt ist jeder, der im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt ist. Dies sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl – also seit dem 22. Juni 2013 – ihren Wohnsitz in Herten haben. In Herten sind das 45.896 Bürgerinnen und Bürger.

Wer am 22. September nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20. September, 18 Uhr, beantragt werden.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

     

  • Die Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus senden. Anschließend bekommt der Wähler die Unterlagen zugesandt und kann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung unbedingt unterschreiben!
  • Die Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und direkt im Briefwahlbüro im Rathaus wählen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des Personalausweises.
  • Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab Montag, 26. August, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Stimmbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.
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Die Briefwahlunterlagen dürfen auch durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vollmacht der oder des Wahlberechtigten. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten: Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wer bis Ende nächster Woche keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Briefwahlbüro unter der Telefonnummer (0 23 66) 303 988 in Verbindung setzen. Selbstverständlich ist es auch möglich, ohne Benachrichtigung seine Stimme abzugeben. Hierzu müssen Wähler im Briefwahlbüro oder direkt am Wahltag in ihrem Wahllokal ihren Personalausweis vorlegen.