Diese Meldung ist vom 13.09.2013.
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Briefwahlbüro: Am Freitag vor der Wahl von 8 bis 18 Uhr geöffnet

13.09.2013

Abstimmen per Briefwahl? Diejenigen, die ihre Stimme nicht erst am Wahltag abgeben möchten, haben noch genau eine Woche Zeit. Bis Freitag, 20.September, um 18 Uhr können sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Die Beteiligung an der Briefwahl ist groß: 6.650 Hertenerinnen und Hertener haben bisher die Wahlunterlagen angefordert.

Abstimmen per Briefwahl? Diejenigen, die ihre Stimme nicht erst am Wahltag abgeben möchten, haben noch genau eine Woche Zeit. Bis Freitag, 20.September, um 18 Uhr können sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Die Beteiligung an der Briefwahl ist groß: 6.650 Hertenerinnen und Hertener haben bisher die Wahlunterlagen angefordert.

Um auch den Kurzentschlossenen die Stimmabgabe zu ermöglichen, hat das Briefwahlbüro im 1. Stock des Rathauses am Freitag vor der Wahl extra von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Onlineantrag bis Freitag freigeschaltet

Der Onlineantrag auf www.herten.de bleibt bis Freitag, 11 Uhr, nutzbar. Allerdings liegt das Risiko, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig ankommen, beim Wähler. Bis Freitag per Post oder online eingehende Anträge auf Briefwahl können noch bearbeitet und auf den Postweg gebracht werden. Allerdings müssen die Wahlberechtigten selbst dafür sorgen, dass ihre Wahlunterlagen bis zum Wahlsonntag 18 Uhr wieder im Rathaus ankommen. Entweder gibt man den roten Wahlbrief an der Information im Rathaus ab - diese ist den gesamten Sonntag besetzt - oder man wirft den Umschlag in den Hausbriefkasten am Haupteingang.

Sonderregelung für plötzlich Erkrankte

Eine Sonderreglung gilt, wenn jemand am Freitag nach 18 Uhr erkrankt und nicht am Sonntag das Wahllokal aufsuchen kann. Er hat noch eine - wenn auch umständliche - Möglichkeit, seine Stimme abzugeben. „Der oder die Erkrankte muss eine Person des Vertrauens mit einem ärztlichen Attest und einer Vollmacht ausstatten. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass die Erkrankung erst am Freitag nach 18 Uhr eingetreten ist. Am Sonntag zwischen 8 und 15 Uhr können dann auf diesem Weg die Unterlagen im Wahlbüro im Rathaus abgeholt werden. Allerdings müssen die ausgefüllten Stimmzettel spätestens um 18 Uhr wieder im Rathaus abgegeben werden“, erklärt Sabine Gebuhr, Leiterin des Briefwahlbüros. Natürlich ist es nicht erlaubt, dass die Angehörigen das Kreuz im Namen des Erkrankten setzen.

Wer die Briefwahlunterlagen bereits angefordert, sie bislang aber noch nicht ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann sie bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus abgeben, oder bis Donnerstag per Post zurück ans Rathaus schicken, so dass sie rechtzeitig bis zum Wochenende bei der Stadtverwaltung eingehen.

Am Wahlsonntag sind im ganzen Stadtgebiet 28 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, damit die Bürger vor Ort ihre Stimme abgeben können. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verlegt hat, kann gegen Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses dennoch seine zwei Stimmen bei der Bundestagswahl abgeben.