Diese Meldung ist vom 20.05.2014.
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Briefwahlbüro am Freitag, 23. Mai, bis 18 Uhr geöffnet

20.05.2014

Rund 5800 Hertenerinnen und Hertener haben bisher die Briefwahl genutzt. Bis Freitag, 23. Mai, 18 Uhr ist das Briefwahlbüro im Ratssaal, 1. Obergeschoss im Rathaus, noch geöffnet. Hier kann jeder Wahlberechtigte vorab seine Stimme für die am kommenden Sonntag stattfindenden Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen abgeben. Der Online-Antrag auf www.herten.de bleibt bis Donnerstag, 22. Mai, 12 Uhr, nutzbar.

Rund 5800 Hertenerinnen und Hertener haben bisher die Briefwahl genutzt. Bis Freitag, 23. Mai, 18 Uhr ist das Briefwahlbüro im Ratssaal, 1. Obergeschoss im Rathaus, noch geöffnet. Hier kann jeder Wahlberechtigte vorab seine Stimme für die am kommenden Sonntag stattfindenden Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen abgeben. Der Online-Antrag auf www.herten.de bleibt bis Donnerstag, 22. Mai, 12 Uhr, nutzbar.

Anträge auf Briefwahl, die bis Freitag eingehen, können noch bearbeitet und auf den Postweg gebracht werden. Wichtig: Das Risiko, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig ankommen, liegt beim Wähler. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag für die Kommunalwahl bis 16 Uhr und für die Europa- und Integrationsratswahl bis 18 Uhr im Rathaus ankommen. Eine Abgabe der Wahlunterlagen am Wahlsonntag ist auch direkt an der Rathausinformation möglich.

Am Freitag nach 18 Uhr erkrankt? Sonderregelung!

Für alle, die am Freitag nach 18 Uhr plötzlich erkranken und daher am Sonntag nicht das Wahllokal aufsuchen können, gilt eine Sonderregelung. Der oder die Erkrankte kann eine Person des Vertrauens mit einem ärztlichen Attest und einer Vollmacht ausstatten. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass die Erkrankung erst am Freitag nach 18 Uhr eingetreten ist. Die Wahlunterlagen können dann am Sonntag zwischen 8 und 15 Uhr im Wahlbüro im Rathaus abgeholt werden. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen spätestens um 16 Uhr (Kommunalwahl) bzw. um 18 Uhr (Europa und Integrationsratswahl) wieder im Rathaus abgegeben werden.

Stimme am 25. Mai im Wahllokal abgeben

Insgesamt 28 Wahllokale sind am Sonntag, 25. Mai, im ganzen Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Hier können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme „klassisch“ vor Ort abgeben. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann – gegen Vorlage seines Personalausweises, Identitätsausweises oder Reisepasses – abhängig von der Wahlberechtigung bei der Europa-, Kommunal und Integrationsratswahl trotzdem an der Wahl teilnehmen.