Diese Meldung ist vom 28.04.2017.
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Briefwahlbüro am 6. Mai geöffnet

Presse 28.04.2017

Stimme für Landtagswahl schon vor dem 14. Mai abgeben

Das Briefwahlbüro öffnet zusätzlich am Samstag, 6. Mai. Dort können Wahlberechtigte ihre Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben.
Das Briefwahlbüro öffnet zusätzlich am Samstag, 6. Mai. Dort können Wahlberechtigte ihre Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben.

Hertener Bürgerinnen und Bürger können am Samstag, 6. Mai, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Rathaus ihre Stimme für die Landtagswahl per Brief abgeben. Das Briefwahlbüro ist parallel zum Bürgerbüro geöffnet und über das Rathaus-Nebengebäude erreichbar.

Für die Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

     

  • Die Wählerin oder der Wähler füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und sendet sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt man die Unterlagen zugesandt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig für eine wirksame Antragstellung ist die Unterschrift auf der Wahlbenachrichtigung. 
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  • Die Wählerin oder der Wähler füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und wählt direkt im Briefwahlbüro (Rathausnebengebäude, 1. Obergeschoss, Europasaal). Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des Personalausweises. 
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  • Die Briefwahlunterlagen werden per Online-Formular im Internet angefordert. Seit dem 18. April kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann wie gewohnt per Post zur Wählerin oder zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die Stimmbezirksnummer und die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden. Die sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. 
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Die Briefwahlunterlagen dürfen auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vollmacht der wahlbenachrichtigten Person. Diese finden Wahlberechtigte auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vierWahlberechtigte vertritt. 

Die regulären Öffnungszeiten des Briefwahlbüros lauten 

Montag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr

Pressekontakt

Pressestelle, Calina Herzog (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de