Visum

Wenn Sie keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besitzen und planen, sich langfristig in Deutschland aufzuhalten (für ein Studium, eine berufliche Tätigkeit oder zur Familienzusammenführung), müssen Sie zunächst ein Visum beantragen. Dies erfolgt bei der deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland. Im Rahmen der dortigen Prüfung werden die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde der Stadt Herten um eine Stellungnahme gebeten. Fällt diese Stellungnahme positiv aus, erhält die deutsche Botschaft in Ihrem Herkunftsland eine entsprechende Nachricht. Daraufhin stellt sie das Visum zur Einreise aus.

Nach erfolgter Einreise kontaktieren Sie das Bürgerbüros, um sich im ersten Schritt melderechtlich anzumelden. Sobald Sie melderechtlich angemeldet sind, können Sie im zweiten Schritt die Aufenthaltserlaubnis bei den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde beantragen.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Die Gebührenhöhe für das Visum erfahren Sie bei der zuständigen Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland.

Die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis nach Einreise finden Sie hier.

Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt

  • Arbeitsvertrag
  • bei Familiennachzug Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • bei Studium Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung
  • Visum: Wohnungbescheinigung
  • Zertifikat über Deutschkenntnisse
  • ggf. Verpflichtungserklärung
  • ca. sechs Wochen
Ausländerbehörde, Visa, Aufenthalt, Deutschland, Aufenthaltstitel, Visum

Kontakt

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