Verkehrsinfrastruktur und Stadtentwässerung
Das Tiefbauamt der Stadt Herten spielt eine zentrale Rolle in der Gestaltung und Instandhaltung der Infrastruktur. Zu den Hauptaufgaben gehören der Straßenbau und die Verkehrsinfrastruktur, einschließlich Planung und Umsetzung von Straßennetzen, Aufbrüchen, Zufahrten und Absenkungen. Zudem sorgt das Amt für die Rattenbekämpfung und verwaltet die umfassende Straßendatenbank. Die Mitarbeitenden helfen außerdem weiter bei Anträgen zu Grundstückszufahrten und Aufgrabungen, Fragen zu Ampelanlagen, Brücken und Gebühren.
Im Bereich der Kanäle und Gewässer kümmert sich das Tiefbauamt um das städtische Kanalnetz sowie private Abwasserleitungen und Hausanschlüsse. Es stellt Auszüge aus dem Kanalkataster zur Verfügung und verwaltet die Kanaldatenbank. Darüber hinaus ist das Amt für die Versickerung und Einleitung von Niederschlagswasser verantwortlich und erhebt entsprechende Gebühren. Die Prävention bei Starkregenereignissen sowie der Gewässerschutz sind ebenfalls wesentliche Aufgaben, um die Lebensqualität und Sicherheit in Herten zu gewährleisten.
Eine Übersicht aller Dienstleistungen mit den dazugehörigen Ansprechpersonen und untergeordneten Organisationen des Tiefbauamts finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.
Alle Infos zu den Satzungen und Gebührentarifen unter Bauwesen
Tiefbauamt
Adresse
Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Leitung
Generelle Erreichbarkeit
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Wissenswertes über Straßenbau und Verkehr

Das Straßenverkehrsnetz im Stadtgebiet hat eine Länge von ca. 240 km. Davon „gehören“ ungefähr 190 km der Stadt Herten und ca. 50 km dem Land NRW oder dem Kreis Recklinghausen.
Aufgaben
- Erhaltung und Pflege der Straßen, Wege und Plätze
- Planung und Neubau von Straßen, Radwegen, Parkstreifen und Plätzen
- fachliche Begleitung von Maßnahmen externer Baulastträger
- Bearbeitung von Anträgen zu geplanten Grundstückszufahrten und Aufgrabungen
- Planung, Pflege und Neubau von Ampeln
- Unterhaltung, Pflege und Neubau städtischer Brücken
Das Straßenverkehrsnetz im Hertener Stadtgebiet hat eine Länge von ca. 240 km. Davon sind ca. 190 km Gemeindestraßen und ca. 50 km Landes- bzw. Kreisstraßen.
Die Straßenbestandsdaten werden in einem geografischen Informationssystem (GIS) verwaltet.
Die Basis dieses Straßeninformationssystems bildet das sogenannte Knoten-Kanten-Modell, das das Straßennetz der Stadt Herten digital abbildet. Das Knoten-Kanten-Modell besteht aus ca. 2.800 Netzknoten und ca. 3.400 Straßenabschnitten. Den Straßenabschnitten sind ca. 14.800 Straßenflächen zugeordnet.
Wenn Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen die Ansprechperson für Datenbanken zur Verfügung.
Die Stadt Herten unterhält ca. 9.000 Straßenläufe. Sie nehmen das Oberflächenwasser auf, das auf versiegelten Flächen nicht auf natürliche Weise ablaufen kann und leiten es in die Kanalisation. Da mit dem Regenwasser auch Abfälle, Laub und andere Verunreinigungen in die Sinkkästen gelangen, reinigt der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) regelmäßig alle Straßenläufe, also die durchgehenden Entwässerungsanlagen entlang der städtischen Straßen. Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur hingegen ist verantwortlich für die Reinigung und Reparatur der Straßeneinläufe, also der spezifischen Punkte, an denen das Wasser in das Entwässerungssystem eingeleitet wird.
Es befinden sich über 20 Brücken im Eigentum der Stadt Herten. Auch dem Kreis Recklinghausen, dem Land NRW und z. B. der Deutschen Bahn gehören Bauwerke im Stadtgebiet. In fest vorgeschriebenen Abständen kontrolliert die Stadt ihre Brücken. Dabei werden Standsicherheit, Funktionsfähigkeit und der bauliche Zustand geprüft, um Schäden zu verhindern oder direkt zu beheben (Bauwerksprüfung nach DIN 1076). Anhand dieser Prüfungen werden ggf. Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten ausgearbeitet.
Je nach Nutzung unterscheidet man zwischen Straßen-, Geh- oder Radwegbrücken, die z. B. aus Beton, Stahl oder Holz gebaut sind.
Haben Sie Fragen dazu, hilft Ihnen Ihre Ansprechperson weiter.
Ampeln bzw. Lichtsignalanlagen erhöhen die Verkehrssicherheit und verbessern den Verkehrsablauf. Im Hertener Stadtgebiet regeln rund 70 Ampeln an Kreuzungen, Einmündungen oder im Straßenverlauf als Fußgängerampeln den Straßenverkehr. Im Stadtzentrum sind 13 Ampeln an einen zentralen Verkehrsrechner angeschlossen und werden koordiniert geschaltet. So entsteht die bekannte „Grüne Welle“. Um regelmäßigen Lampenwechsel und Störungsbeseitigung kümmern sich die jeweiligen Herstellerinnen und Hersteller.
Meldung über Störungen
Bemerken Sie Störungen an Ampeln, wenden Sie sich an das Team der Verkehrsinfrastruktur. In Notfällen, außerhalb der Dienstzeit, wenden Sie sich an die Polizei oder den Bereitschaftsdienst.
Telefon: 0178 7303040
Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur bekämpft Ratten im öffentlichen Raum, z. B. auf Wegen, Straßen oder in Parks. Für die Bekämpfung von Ratten in Kanälen ist die Abteilung Stadtentwässerung zuständig.
Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken ist die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Beschwerden wegen Ratten auf privaten Grundstücken richten Sie an die zuständige Ansprechperson.
Wissenswertes über das städtische Kanalnetz

Die Stadtentwässerung in Herten unterhält:
- ca. 250 km Entwässerungskanäle
- ca. 6.450 Schächte
- ca. 80 Kleinpumpwerke
- eine Druckerhöhungsanlage
Im Rahmen der Unterhaltung und Instandsetzung des Kanalnetzes betreut die Stadtentwässerung auch ca. 30 Sonderbauwerke.
Abwasser setzt sich aus Schmutzwasser und Regenwasser zusammen, das in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Schmutzwasser fällt im privaten Bereich besonders in Küche, Bad oder Waschküche an. Regenwasser versickert im Optimalfall. Fließt es aber über Dachflächen und versiegelte Flächen in den Kanal, gilt es ebenfalls als Abwasser.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der einzelnen Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) soll den Kommunen in NRW bei der Umsetzung dieser umfangreichen Aufgabe helfen. Die Aufstellung des ABK ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und der Wasserverbände. Das ist in Herten die Emschergenossenschaft.
Im ABK gibt es eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen. So erhält man einen umfangreichen Überblick, welche Kanäle wann und in welchem Umfang saniert werden müssen.
Ein ABK besteht aus einem Übersichtsplan, Erläuterungsbericht (inkl. Aussagen zu Kanalsanierungsstrategie) und einer digitalen Maßnahmenliste.
Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeitenden der Stadtentwässerung.
Zu den weiteren Aufgaben gehören auch die regelmäßige Wartung und Pflege technischer und baulicher Einrichtungen wie Regenrückhaltebecken. Das Team der Stadtentwässerung genehmigt Hausanschlüsse, kontrolliert und leert Kleinkläranlagen und kümmert sich um die Rattenbekämpfung im Kanal.
Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Stadtentwässerung zur Verfügung.
Die Daten der Kanaldatenbank dienen als Grundlage für die Planung zur Kanalinstandhaltung, für hydraulische Berechnungen und eine Vermögensbewertung des Kanalnetzes.
Die Datenbank enthält Informationen zum Zustand, Größenumfang, Betrieb, der Hydraulik und den Kosten des Netzes. Das städtische Kanalnetz besteht aus einem ca. 250 km großem Entwässerungssystem mit ca. 6.450 Schächten. Diese sind über das gesamte Gebiet der Stadt Herten verteilt und in der Kanaldatenbank digital festgehalten. Private Kanäle und Leitungen hingegen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen in dieser Datenbank nicht festgehalten. Um genauere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson.
Private Abwasserleitungen und Hausanschlüsse

Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer haben nach dem bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz ihre Abwasseranlagen selbst zu überwachen. Sofern Schäden festgestellt werden, sind diese zu beseitigen. In Abhängigkeit davon, ob sich ein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht, gelten unterschiedliche Regelungen. Im Hertener Stadtgebiet gibt es keine betroffenen Wasserschutzgebiete.
Alle Infos über die gesetzliche Regelung zur Überprüfung privater Abwasserleitungen auf recht.nrw.de
Alle Infos zum Gesetz über die Ordnung des Wasserhaushalts vom Bundesamt für Justiz
Die gesetzliche Regelung in NRW sieht keine Fristen für die erstmalige Überprüfung vor. Die privaten Abwasseranlagen sind spätestens alle 30 Jahre zu überprüfen. Wann diese Überprüfung erstmalig durchgeführt wird, liegt in der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümerin oder des -eigentümers. Entstehen Schäden, die aufgrund mangelnder Wartung nicht rechtzeitig erkannt wurden, haftet die Eigentümerin oder der Eigentümer. In der Folge kann dies auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
Für industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen im Stadtgebiet Herten, die besonders verunreinigtes Abwasser transportieren, muss die erstmalige Überprüfung grundsätzlich bis 2020 erfolgen.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die eine neue Abwasseranlage erhalten oder eine Sanierung der Anlage durchführen lassen, müssen diese bei Fertigstellung durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Dies ist häufig schon im Eigeninteresse vorteilhaft, um Gewährleistungsansprüche rechtzeitig wahren zu können. Eine Liste der anerkannten Prüferinnen und Prüfer veröffentlicht das Landesumweltamt:
KomNetAbwasser: Kommunales Netzwerk der Abwasserbetriebe
sadipa.it.nrw: Sachkundige für Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Nach der neuen Verordnung sind große Schäden (z. B. drohende Einsturzgefahr) sofort zu beseitigen. Für die Beseitigung mittlerer Schäden (z. B. leichter Versatz der Muffe) wird zehn Jahre Zeit gewährt. Kleine Schäden (z. B. Haarrisse) müssen zunächst gar nicht saniert werden. Wie ein Schaden zu bewerten ist, darüber entscheidet die zugelassene sachkundige Prüferin oder der zugelassene sachkundige Prüfer. Im Einzelfall kann die Gemeinde über abweichende Sanierungsfristen entscheiden.
Es empfiehlt sich, grundsätzlich mehrere Angebote für eine Prüfung oder auch Sanierung einzuholen. Informieren Sie sich vor der Beauftragung in jedem Fall bei Fachfirmen, der Verbraucherzentrale oder bei einem Ingenieurbüro. Dort erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer wichtige Informationen über die neuen gesetzlichen Regelungen und fachliche Tipps, die Geld sparen können.
Kontrollieren Sie auch den Rückstauschutz Ihrer Entwässerungsanlage! Bei starkem Gewitterregen kann es im Kanalnetz nämlich zum Rückstau kommen.
Hier gilt: Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen ihre Entwässerungsanlagen gegen Rückstau selbstständig sichern.
Bei fehlender Rückstausicherung besteht immer das Risiko, dass Abwasser aus allen Öffnungen, die tiefer liegen als die Straßenoberkante (Rückstauebene), in Kellerräume oder Souterrainwohnungen dringt, z. B. aus Bodenabläufen, Waschbecken, Toiletten, Duschen oder Waschmaschinenanschlüssen.
Ist eine Rückstausicherung vorhanden, dann ist sie gemäß der Betriebsanleitung regelmäßig zu kontrollieren, sonst erlischt evtl. der Versicherungsschutz der Elementarversicherung wegen Selbstverschulden, und Ihre Entschädigungsforderungen werden abgelehnt.