Adoption in Herten
Die Entscheidung, ein Kind zur Adoption freizugeben, ist eine sehr bedeutsame und tiefgreifende Wahl. Durch diesen Schritt bekommt das Kind rechtlich neue sorgende und liebende Eltern. Mit der Adoption werden alle verwandtschaftlichen Bindungen zu den leiblichen Eltern aufgelöst, und das Kind wird offiziell Teil der neuen Familie. Es erhält den Nachnamen der Adoptiveltern und wird nur noch ihnen gegenüber rechtlich verpflichtet sein. Die Adoption gibt dem Kind auch das Recht auf Erbschaft und Unterhalt. Eine Adoption kann nur in seltenen Fällen und ausschließlich zum Wohl des Kindes rückgängig gemacht werden. Die meisten Adoptionen werden noch unter der Wahrung des Inkognito durchgeführt.
Grundsätzlich wird von der Fachkraft (in Übereinstimmung mit den Herkunfts- und Adoptiveltern) abgeklärt, welche Form der Adoption als angemessen erscheint und von den Beteiligten getragen werden kann.
Adoptionsvermittlung
Auf dem Weg der Entscheidungsfindung werden Sie von den Mitarbeitenden der Adoptionsstelle begleitet. Auf Wunsch zeigen sie Ihnen auch Alternativen und Hilfsangebote auf, die es möglich machen, Ihr Kind unter Umständen selbst zu betreuen.
Entscheiden Sie sich für eine Adoption, können Sie Ihre Wünsche und Erwartungen über mögliche Adoptiveltern mitteilen.
Die Beratung beinhaltet außerdem Informationen über den Ablauf des Adoptionsverfahrens. Auch nach Adoptionsfreigabe erhalten Sie als leibliche Eltern bei Bedarf weitere Unterstützung.
Das Team der Adoptionsstelle begleitet Sie als angehende Adoptiveltern durch den Ablauf des Adoptionsverfahrens und prüft ebenfalls auf Ihre Eignung. Verschiedene Aspekte werden dabei beleuchtet, darunter Ihre Beweggründe, Ihre Haltung gegenüber den leiblichen Eltern, Ihre persönliche Lebensgeschichte sowie Ihre Vorstellungen von Erziehung und Lebensgestaltung.
Die Biografiearbeit mit adoptierten Minderjährigen und Erwachsenen spielt eine zentrale Rolle in der Unterstützung und Begleitung dieser Personen. Dabei wird auch Beratung zu adoptionsrelevanten Themen angeboten, die bspw. die Aufklärung des Kindes oder die Identitätsprobleme, mit denen es konfrontiert ist, umfassen. Die Einbeziehung des Kindes erfolgt dabei immer in Abhängigkeit von seinem Entwicklungsstand.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie. Hierbei kann es notwendig sein, Begegnungen mit Angehörigen der Herkunftsfamilie vorzubereiten und zu begleiten, insbesondere für Jugendliche ab 16 Jahren.
Zusätzlich wird Beratung und Unterstützung für die abgebenden Mütter oder Eltern nach der Adoptionsfreigabe bereitgestellt. Dies schließt auch die Unterstützung beim Informationsaustausch über die Entwicklung des Kindes ein, um den abgebenden Eltern die Möglichkeit zu geben, in Kontakt zu bleiben und sich über das Wohl ihres Kindes zu informieren.
In Fällen von teiloffenen Adoptionsformen wird zudem die Vermittlung von Kontakten zwischen den beteiligten Personen gefördert, um eine positive und unterstützende Beziehung zu ermöglichen.
Formen der Adoption
In der Inkognitoadoption wird bewusst darauf geachtet, dass keine direkte Verbindung zwischen der leiblichen Familie und den Adoptiveltern besteht. Dies bedeutet, dass die leiblichen Eltern nur allgemeine Informationen über die Lebensumstände der Adoptiveltern erhalten, ohne deren genauen Namen oder Adresse zu erfahren. Ein Austausch von Informationen ist nur möglich, wenn die Adoptiveltern dem zustimmen oder wenn das 16-jährige Kind selbst den Wunsch äußert. Für die seelische Entwicklung des Kindes ist es jedoch von großer Bedeutung, das Kind darüber aufzuklären, dass es adoptiert wurde.
Bei der halboffenen Adoption kann ein Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern durch Briefe und Fotos aufrechterhalten bleiben. Um die Weiterleitung kümmert sich das Team der Adoptionsvermittlungsstelle. Im Einzelfall finden auch Begegnungen zwischen Adoptiveltern und leiblichen Eltern statt, ohne dass der Familienname der Adoptiveltern und deren Wohnort bekannt gegeben werden.
In einer offenen Adoption besteht eine direkte Verbindung zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern, die dauerhaft Kontakt zueinander halten. Häufig werden offene Adoptionen innerhalb der Familie oder unter Freundinnen und Freunden durchgeführt. In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass das Kind zunächst als Dauerpflegekind bei den Adoptiveltern untergebracht wird, bevor die Adoption offiziell erfolgt.
Kontakt
Pflegekinderdienst in Herten
Manche Hertener Kinder können aus verschiedenen Gründen kurzfristig oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. In diesen Fällen unterstützen die Mitarbeitenden der Stadt Herten und bieten drei unterschiedliche Betreuungsformen an: Bereitschaftspflege, Dauerpflege und Verwandtenpflege.
Betreuungsformen
Bereitschaftspflegefamilien übernehmen die Versorgung von Kindern bei zeitlich befristetem Ausfall der Herkunftsfamilien oder decken den Zeitraum der Perspektivklärung ab. Diese Art der Unterbringung ermöglicht Kindern, die kurzfristig die leibliche Familie verlassen müssen, ein förderliches Lebensumfeld zu finden. Dabei kann das Kind in einer Familie, einer eheähnlichen Gemeinschaft oder bei einer geeigneten Einzelperson leben.
Bereitschaftspflegefamilien kümmern sich um Kinder, ...
- deren seelisches, gesundheitliches oder/und körperliches Wohlergehen in der Herkunftsfamilie bedroht ist.
- die in einer akuten Familienkrise leben.
- deren Eltern sich krankheitsbedingt kurzzeitig nicht selbst kümmern können.
- die nach Klärung der Perspektive in eine Dauer- bzw. Adoptivfamilie vermittelt werden sollen.
Aus unterschiedlichen Gründen kann ein Dauerpflegeverhältnis notwendig werden. Manchmal sind Mütter und Väter nicht länger in der Lage, ihren Aufgaben als Eltern ausreichend und zum Wohle der Kinder nachzukommen. Gründe dafür können Krankheit, Tod oder mangelnde Erziehungsfähigkeit sein. Unter diesen Lebensbedingungen leidet das Kind. Wenn alle unterstützenden Maßnahmen von außen nicht helfen und es keine Rückkehroption in die Ursprungsfamilie mehr gibt, folgt die Vermittlung in eine Pflegefamilie. Hier sollen Kinder eine sichere und dauerhafte Bindung zu ihren Ersatzeltern aufbauen.
In manchen Lebenssituationen von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stehen Verwandte zur Verfügung, die mit Unterstützung des Jugendamtes bereit sind, die Erziehung und Versorgung zu übernehmen. Für Verwandtenpflegeeltern gibt es eine spezielle Beratung und Begleitung des Pflegekinderdienstes der Stadt Herten. Die Betroffenen treffen sich regelmäßig zum Austausch unter Gleichgesinnten.
haben oft Vernachlässigung, Verwahrlosung sowie seelische und körperliche Gewalt erlebt. Diese Kinder brauchen dringend Sicherheit und Geborgenheit, Vertrauen und Zuwendung, Verständnis und Offenheit sowie Förderung, um ihre traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten und sich positiv zu entwickeln.
sind Menschen, die mutig genug sind, sich auf die Herausforderung einzulassen, einem Kind ein liebevolles Zuhause zu bieten. Sie zeigen Geduld und Konsequenz, um dem Kind Halt und Sicherheit zu geben. Mit ihrer Standfestigkeit stehen sie dem Kind in schwierigen Zeiten bei.
Pflegeeltern schaffen Freiräume und nehmen sich Zeit, um ein erfülltes Leben mit Kindern zu führen. Sie haben einen Platz im Herzen für jedes Kind, das sie aufnehmen, und sind zur Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bereit, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Sie sind neugierig und offen für neue Erfahrungen, die das Leben mit Kindern mit sich bringt.
sucht Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Familien und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, ein Kind in ihrer Familie aufzunehmen. Das Team des Pflegekinderdienstes bietet Ihnen eine gute Vorbereitung, fachliche Begleitung und Beratung, entlastende Hilfen sowie den Austausch mit anderen Pflegeeltern. Zudem erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
Pflegeeltern werden

Zur Anerkennung als Pflegeeltern müssen Bewerberinnen und Bewerber einen standardisierten Prozess durchlaufen, der ein Kennenlerntreffen, die Einreichung von Dokumenten (erweitertes Führungszeugnis, Gesundheitsattest, Bewerberbogen) und eine Schulung beinhaltet. Bei der Auswahl von Pflegeeltern steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Interessierte können sich unabhängig vom Familienstand, der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, alleinstehend oder in einer Beziehung lebend, mit oder ohne leibliche Kinder bewerben. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter für Pflegeeltern, jedoch sind Lebenserfahrung und Belastbarkeit wichtige Kriterien. Bereitschaftspflegepersonen müssen nicht in Herten leben.