Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Auf der Seite des Auswärtigen Amts finden Sie alles Wissenswerte zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland auch in der Landessprache übersetzt: www.auswaertiges-amt.de

Hinweis zur Postzustelllung

Für die ordnungsgemäße Zustellung von Briefen ist es notwendig, dass die Namen der Personen, die in den jeweiligen Häusern wohnen, auf dem Briefkasten oder auf der Klingel vermerkt sind.

Die Briefe gehen sonst zurück an die Absenderin oder den Absender.

Kontakt Stadt Herten

Leistungen zum Lebensunterhalt

Weiterführende Informationen und Ansprechpersonen finden Sie über das Sozialamt zur Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt.

 

Hilfestellung zum Aufenthaltsrecht, zur Registrierung und Integration

Beratungsangebote und Ansprechpersonen finden Sie über die Ausländerbehörde.

 

Unbegleitete Minderjährige

Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter koordiniert das Jugendamt. Die Hotline ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar.

Telefon: 02366 303-370

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizei unter 110 ansprechbar.

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

Aktuell benötigen Sie lediglich einen biometrischen Reisepass, um nach Deutschland einzureisen.
Wenn Sie noch keinen biometrischen Reisepass haben, können Sie in einer deutschen Auslandsvertretung in Nachbarstaaten der Ukraine ein Visum zur Einreise beantragen. Dies gilt auch für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine.

Visafreie Kurzaufenthalte und Kurzzeitvisa gelten in der Regel 90 Tage und können unter bestimmten Umständen um weitere 90 Tage verlängert werden. Wenden Sie sich dazu an die Ausländerbehörde.

Telefon: 02366 303-532, 02366 303-575 und 02366 303-533
ABH@​herten.de
 

Die Europäische Union hat die unbürokratische Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen beschlossen. Nach aktuellem Stand sollen geflüchtete Menschen in der Regel bis zu drei Jahre Schutz bekommen, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen.

Die Fachstelle Wohnen der Stadt Herten unterstützt bei Fragen zu Wohnraumangeboten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Kontakt

Zum Schutzstatus in Deutschland gehört auch eine finanzielle Grundsicherung. Die Höhe der Leistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Kontakt

Abteilungsleitung/
Sachbearbeitung Hilfe zur Pflege

Das Haus der Kulturen unterstützt geflüchtete Menschen bei Behördengängen. Alle Infos:www.haus-der-kulturen.de.
Ebenfalls erhalten Sie im Rathaus bei den Mitarbeitenden des Kommunalen Integrationsmanagements Unterstützung.

Auch der Flüchtlingsrat leistet Unterstützung für geflüchtete Menschen.

Kontakt
Frau Nöbe
Telefon: 0151 70101509
renate.noebe@​gmx.de

Passende Dienstleistung