Bauordnung
Die Aufgaben der Bauordnung beinhalten die Prüfung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung sowie die Verfolgung von Baurechtsverstößen. Darüber hinaus fallen in diesen Bereich auch die Prüfung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie Auskünfte und Akteneinsichten in die Hausakten. Eigentümerinnen und Eigentümer historischer Gebäude haben die Möglichkeit, von Förderungen im Bereich Denkmalschutz zu profitieren.
Termine für die Einsichtnahme in eine Hausakte können über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Eine Übersicht aller Dienstleistungen der Bauordnung sowie die dazugehörigen Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite in den untergeordneten Organisationen.
Allgemeine Kontaktinformation
bsb@herten.de
Bauordnungsamt
Adresse
Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Leitung
Generelle Erreichbarkeit
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:
Anfahrt
Für alle Dienstleistungen bei der Bauordnung ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich.
Online-Terminvergabe
Termine bei der Bauordnung für die Einsichtnahme in eine Hausakte können über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.