Stadtplanung und -entwicklung in Herten
Die Stadt entwickelt Konzepte mit dem Ziel, ein Umfeld zu schaffen, das nicht nur den aktuellen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird, sondern auch zukunftsorientierte Möglichkeiten bietet. Ziel ist es, ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen, in dem Hertenerinnen und Hertener moderne Arbeitsplätze, ansprechende Wohnviertel sowie vielfältige Einkaufs- und Freizeitangebote finden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Gestaltung von Straßen und öffentlichen Plätzen, die sowohl für Familien als auch für Seniorinnen und Senioren zugänglich und einladend sind. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort setzt sich die Stadt dafür ein, dass das Leben in Herten noch lebenswerter wird.
Projektbüro

Das Stadterneuerungsprojekt der Stadt Herten wird durch Mittel des Bundes, des Landes und der Stadt Herten finanziert und soll dazu beitragen, die Innenstadt in Herten zu stärken und zu beleben. In vielen Beteiligungsformaten haben zahlreiche Akteurinnen und Akteure gemeinsam Ziele entwickelt, die als Leitlinien für die zukünftige Entwicklung im Herzen von Herten dienen sollen. Damit wird angestrebt, eine lebendige und einladende Stadtmitte zu schaffen, die sich zwischen dem S-Bahn-Anschluss und der südlichen Ewaldstraße sowie vom Schlosspark bis zur Schützenstraße erstreckt.
Seit 2018 ist das Projektbüro NEUSTART INNENSTADT eine zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Akteurinnen und Akteure. Die Aufgaben umfassen Beratung hinsichtlich der Stellung von Förderanträgen sowie Planung und Durchführung verschiedener Stadtfeste wie das Familienfest oder die Nachbarschaftsabende.
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Kontakt
Das Team setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Innenstadtmanagement
- Nutzungsmanagement
- Architekturteam
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Sanierungsgebiete „Schürmannswiese“ und „Südliche Innenstadt“
Der Rat der Stadt Herten hat im April 2017 beschlossen, dass es sogenannte vorbereitende Untersuchungen für Teilbereiche des Fördergebiets Innenstadt geben soll. In diesen Untersuchungen wird geprüft, inwieweit Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme bestehen. Die Untersuchungen starteten im Frühjahr 2018. Per Ratsbeschluss am 28. März 2019 wurden die Sanierungsgebiete „Schürmannswiese“ und „Südliche Innenstadt“ nach dem vereinfachten Verfahren beschlossen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in der Satzung der Stadt Herten über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete „Schürmannswiese“ und „Südliche Innenstadt“ vom 16. Mai 2019 festgelegt.
Vorkaufsrecht an Grundstücken im Bereich der Innenstadt
Zur planerischen Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahmen sowie zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Neustart Innenstadt“ wurde gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine Satzung erlassen, die für die Stadt Herten das besondere Vorkaufsrecht an Grundstücken im Bereich der Innenstadt begründet. Damit steht der Stadt in diesem Bereich ein Vorkaufsrecht an allen Grundstücken zu, die zur Veräußerung kommen, soweit „das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt“. Durch Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts kann die Stadt negative städtebauliche Entwicklungen, die den Zielen des Integrierten Handlungskonzepts zuwiderlaufen, verhindern. Der räumliche Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist im Satzungstext eindeutig definiert.