Umweltschutz
Der technische Umweltschutz der Stadt Herten zielt darauf ab, Belastungen für Luft, Wasser, Boden und Klima zu reduzieren. Er spielt eine zentrale Rolle in der Vermeidung und Minderung von Umweltproblemen, die durch industrielle, gewerbliche oder private Aktivitäten entstehen.
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Bodenschutz
Nordrhein-Westfalen ist eine der ältesten Industrieregionen Europas und in besonderem Maße von Störungen der Bodenfunktionen durch vielfältige Belastungen aus der Vergangenheit und Gegenwart betroffen. Beeinträchtigte Böden lassen sich nur schwer regenerieren, oft nur mit hohem technischen und finanziellen Aufwand. Die natürliche Bildung von neuem Boden erfolgt in einem Jahr lediglich um etwa 0,1 mm.
Bodenschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der Böden. Er ist notwendig, um Bodendegradation durch Erosion, Versiegelung, Verschmutzung, Übernutzung und Klimawandel entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Bodenfruchtbarkeit, biologische Vielfalt und ökologische Funktionen langfristig zu sichern.
Zu den zentralen Strategien gehören:
- nachhaltige Landwirtschaft (z. B. Fruchtwechsel, minimaler Pestizideinsatz)
- Renaturierung geschädigter Böden
- bodenschonende Landnutzung und Begrenzung der Flächenversiegelung
- gesetzliche Regelungen und internationale Zusammenarbeit wie im Rahmen der Agenda 2030 (SDG 15)
Bodenschutz beim Bauen

Bauinteressierte, Investorinnen und Investoren, Baufirmen sowie Architektinnen und Architekten können bei Bauvorhaben einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, wenn sie Boden schützen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat Tipps zur Planung und Umsetzung von Bodenschutzmaßnahmen beim Bauen, die Kosten sparen, spätere Reklamationen vermeiden und Grund und Boden schonen.
Alle Infos zum Bodenschutz beim Bauen
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Bauherrinnen und Bauherren sowie Bauleitungen sind verpflichtet, jegliche schädliche Bodenverunreinigung umgehend der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde zu melden. Anhaltspunkte für eine solche Verunreinigung können z. B. das Eindringen von Schadstoffen, das Auffinden von Tanks während Baumaßnahmen oder das Vorhandensein von Boden mit auffälliger Färbung oder Geruch sein. Für das Stadtgebiet Herten ist die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.
Altlasten
Altlasten sind kontaminierte Flächen wie z. B. alte Industrie- oder Deponiestandorte, die durch frühere Aktivitäten Schadstoffe wie Schwermetalle und Chemikalien enthalten. Diese können Umwelt und Gesundheit gefährden, insbesondere durch Grundwasserverunreinigung oder direkten Kontakt. Um Altlasten systematisch zu erfassen, führt die jeweilige Behörde das Altlastenkataster. Für die Stadtgebiete des Kreises Recklinghausen ist dies die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises. Dieses Kataster enthält Informationen über bekannte oder vermutete Altlastenstandorte, deren Schadstoffbelastung und mögliche Risiken.
Hertener Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können bei den Umweltbehörden Einsicht in das Altlastenkataster beantragen, speziell bei Planungen für den Kauf oder die Nutzung von Grundstücken. Anträge auf Auskunft aus dem Altlastenkataster können über die Onlinepräsenz der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen gestellt oder bei der Ansprechperson der Stadt Herten für technischen Umweltschutz angefragt werden. Nichteigentümerinnen und Nichteigentümer des angefragten Grundstücks benötigen eine Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers.
Luftreinhaltung

Luftreinhaltung als ein Bestandteil des Umweltschutzes zielt darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und schädliche Emissionen, die die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigen können, zu reduzieren. Die Luftverschmutzung wird hauptsächlich durch Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Energieproduktion verursacht. Daher sind weltweit gesetzliche Regelungen, wie die EU-Luftqualitätsrichtlinie und nationale Vorschriften, von Bedeutung, um die Schadstoffemissionen zu begrenzen. Die Kommunen des Geltungsbereichs des LRP sind außerdem Teil der Umweltzone Ruhrgebiet.
Alle Infos zu Umweltzonen und Luftreinhaltepläne
Wasserversorgungskonzept

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetzes in NRW ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen. Das Wasserversorgungskonzept 2024 der Stadt Herten wurde wie die erste Vorlage in Zusammenarbeit mit dem Wasserversorger Gelsenwasser erarbeitet. Es soll die grundlegenden Informationen beinhalten, die notwendig sind, um nachvollziehen zu können, dass die Wasserversorgung im Gemeindegebiet sowohl gegenwärtig als auch in Zukunft gewährleistet ist.
Lärmaktionsplan

Die Ziele der städtischen Lärmaktionsplanung sind, auf Lärmprobleme hinzuweisen, ruhige Gebiete zu schützen und die Stadt insgesamt leiser zu machen. Mit diesem Plan soll die Lärmsituation in Herten langfristig verbessert werden. Den Rahmen für den Lärmaktionsplan setzt dabei das Bundes-Immissions-Schutzgesetz, BImSchG.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans alle fünf Jahre spiegelt nicht nur die gesetzliche Pflicht wider, sondern zeigt die langfristige Herausforderung der nachhaltigen Lärmminderung. Im Rahmen der vierten Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan 2024 mit Beschluss des Rates am 25. September 2024 in Kraft getreten.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, alle fünf Jahre Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu erstellen oder bestehende Pläne zu überprüfen. Diese Pflicht gilt für Ballungsräume und Gebiete nahe Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Lärmaktionspläne sind städtische Konzepte zur Minderung von Lärmbelastungen und zum Schutz ruhiger Gebiete. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Planung zuständig, außer bei Haupteisenbahnstrecken, wo das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich ist. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern und ruhige Gebiete zu schützen. Umgebungslärm umfasst störende Geräusche aus Verkehr und Industrie, jedoch werden keine spezifischen Grenzwerte für Maßnahmen festgelegt. Die Beteiligung erfolgte in zwei Phasen zwischen November 2023 und April 2024.
Die Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden Lärmkarten. Sie stellen die Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet anhand von Lärmindizes dar.
Alle Infos und Ansichten der Lärmkarten
Wenn Sie sich am Lärmaktionsplan beteiligen möchten, geben Sie dem Technischen Umweltschutz einen Hinweis auf ein konkretes, lokales Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Machen Sie sich zuvor mit den Begebenheiten an Ihrer Örtlichkeit sowie dem Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 vertraut.
Senden Sie unter Angabe der entsprechenden Adresse/Örtlichkeit die Lärmbelastung oder den Maßnahmenvorschlag per E-Mail anumwelt@herten.de oder postalisch an Rathaus Stadt Herten, Stadtentwicklungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten. Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs überprüft und ggf. einbezogen.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf dem Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der vierten Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Die Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes sind im Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes hinterlegt.