Stadtgrün in Herten

Öffentliche Grünflächen spielen eine entscheidende Rolle für das Stadtbild und erhöhen den Wohlfühlfaktor der Einwohnerinnen und Einwohner. Herten bietet mit dem Schlosspark und dem Backumer Tal zwei großzügige Parks, die zur Naherholung einladen, sowie zahlreiche Grünanlagen in allen Stadtteilen. Die Mitarbeitenden des ZBH im Bereich Grün übernehmen in der Pflege dieser Grünflächen eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben.

Aufgaben im Bereich Grün

Um die Verkehrssicherheit jederzeit zu gewährleisten, werden Gehölze, die sich entlang von Geh- und Radwegen sowie an Straßeneinmündungen befinden, regelmäßig zurückgeschnitten. Die genauen Zeitpunkte und das Ausmaß des Rückschnitts werden je nach Wuchs und Zustand der Pflanzen angepasst.

Die Pflege der Rasenflächen in Herten erfolgt überwiegend mit einem Großflächenmäher. Für kleinere Flächen kommen Handrasenmäher zum Einsatz. Die Rasenflächen werden je nach Witterungsbedingungen gemäht. Die anfallenden Schnittreste werden zur Düngung verwendet und tragen somit zu einem gesunden Wachstum bei.

Zusätzlich werden Streuobstwiesen angelegt, die gezielt gepflegt werden, um den Schutz von Insekten und anderen Tieren zu fördern.

In den Stadtteilzentren und an besonders exponierten Standorten wie dem Zechengelände, dem Backumer Tal und dem Schlosspark wird die Müllentsorgung mehrmals wöchentlich durchgeführt.

Die Wege werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig überprüft. Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden für die Reinigung und Pflege von Entwässerungseinrichtungen wie Einläufen, Rinnen und Mulden verantwortlich. Zum Schutz der Umwelt wird bei der Bekämpfung von Wildkraut auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Instandhaltung der Bänke sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen in den Müllbehältern.

Kontakt

Grünflächenunterhaltung/Bestattungswesen/Straßenunterhaltung/Entwässerungsanlagen

Abteilungsleitung/
Einsatzleitung Baumkontrollen/Spielplätze/Werkstatt/Maschinen

Einsatzleitung Friedhöfe/Innenraumbegrünung/Backum

Spielplatzpflege

Die Pflege und Wartung der rund 65 Spielplätze sowie der 12 Spielpunkte, 4 Kindergarten- und 14 Schulhofspielplätze, einschließlich regelmäßiger Kontrollen der Spielgeräte, liegt im Verantwortungsbereich des ZBH. Dies umfasst die Behebung von Vandalismusschäden, die Wartung bei Verschleiß sowie die Instandhaltung aufgrund von Witterungseinflüssen. Darüber hinaus kümmert sich der ZBH um die Sauberkeit der Spielplatzflächen, indem Abfallbehälter geleert und Rasenflächen gemäht werden. Einmal im Jahr findet auf allen Spielplätzen eine umfassende Hauptuntersuchung statt, der sogenannte „Spielplatz-TÜV“. Dabei wird die Fundamentstabilisierung getestet und der Fallschutz überprüft.

Trotz der regelmäßigen und sorgfältigen Kontrollen können Unfallgefahren und Verschmutzungen an den Spielgeräten auch kurzfristig auftreten. In diesem Fall ist ein kurzer Anruf beim ZBH sehr willkommen. Melden Sie sich bei der zuständigen Kontaktperson.

Wer an der Mitgestaltung der Hertener Spielplätze interessiert ist, hat die Gelegenheit, an den Spielplatzsprechstunden teilzunehmen, die von der Spielplatz AG organisiert werden.

Alle Infos über die Spielplatz AG

Sportplatzpflege

Für die Rasenplätze, Kunstrasenplätze und Tennenplätze der Hertener Sportplätze sind ebenfalls unterschiedliche Pflegemaßnahmen erforderlich. Der Rasen wird regelmäßig mit einem Großflächenmäher geschnitten und gedüngt. Rasenfilz wird durch Striegeln entfernt und bei Bedarf werden zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen wie Vertikutieren, Aerifizieren und Besanden durchgeführt.

Kunstrasenplätze werden mit Spezialgeräten gebürstet, gelockert und gereinigt. Oberflächenschmutz wird entfernt, und Linien, Nähte und der Füllstand von Sand und Granulat werden überwacht. In stark beanspruchten Bereichen wie Torräumen, Eckpunkten und dem Elfmeterpunkt wird regelmäßig Sand nachgefüllt.

Die Pflege der Tennenplätze beinhaltet das regelmäßige Abziehen und Ausgleichen der Granulatoberfläche, die Reinigung der Drainageschächte sowie die Säuberung von Einläufen und Ablaufrinnen. Bei größeren Unebenheiten erfolgt eine Renovation durch Nachdecken und Walzen.

Das ZBH-Team kümmert sich nicht nur um die Sportflächen, sondern erledigt auch Aufgaben wie Baumpflege, Reinigungsarbeiten, Reparaturen an Flutlichtlampen, Ausbesserungen von Zäunen und Toren sowie Markierungsarbeiten. Fragen beantwortet Ihnen die zuständige Kontaktperson.

Wald- und Baumpflege

Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt auf Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen, die alle fünf bis zehn Jahre durchgeführt werden. Die Durchforstungsarbeiten werden in der Regel von Mitarbeitenden des ZBH Bereich Grün in Kooperation mit der Forstbehörde (Landesbetrieb Holz NRW) geleitet und überwacht. Der gezielte Abbau kranker, abgestorbener und stand- sowie bruchgefährdeter Bäume verbessert den Lichteinfall auf den Waldboden und fördert so die Keimung von Baumarten wie Bucheckern und Eicheln. Dies trägt zur natürlichen Entwicklung einer artenreichen und stabilen Waldstruktur bei, die verschiedene Schichten aus Kräutern, Sträuchern und Bäumen umfasst.

Um die Waldflächen zu schonen, werden spezielle Forstspezialmaschinen eingesetzt, die von vorhandenen Wegen aus arbeiten. Aus Sicherheitsgründen wird darum gebeten, die Flächen während der Arbeiten nicht zu betreten. Um die Arbeiten kostendeckend durchführen zu können, wird das anfallende Holz über die Forstbehörde vermarktet und der Industrie zugeführt.

Zu den Waldflächen nach dem Landesforstgesetz zählen:

Mühlenbusch, Buchenbusch, Teile vom Katzenbusch, Paschenberg-Wald, Landschaftspark Scherlebeck (kleiner Waldstreifen entlang der ehemaligen Bahntrasse Scherlebecker Straße und Schlägelstraße)

Vorsicht bei Sturm: Die Hertener Waldflächen sollten bei Sturm aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Es besteht Gefahr durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume.

Fällung von Bäumen

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer: Die Stadt Herten verfügt über keine Baumschutzsatzung, weshalb für die Fällung von Bäumen auf privatem Grund keine Genehmigung seitens der Stadt erforderlich ist. 

Ausnahmen für den Baumschutz:

Schützenswerter Baum
Wenn ein Baum im Bebauungsplan als schützenswert oder im landschaftspflegerischen Begleitplan als Ausgleichsbegrünung aufgeführt ist.

Gestaltungs- bzw. Denkmalsatzung
In bestimmten Bereichen muss die Gestaltungs- bzw. Denkmalsatzung berücksichtigt werden.

Baum als Naturdenkmal
Sollte der Baum als Naturdenkmal ausgewiesen sein, ist die Untere Naturschutzbehörde Recklinghausen die zuständige Behörde.

Baumfällung auf fremden Grundstücken
Liegt der zu fällende Baum nicht auf dem eigenen Grundstück, muss die Genehmigung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers eingeholt werden.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei der zuständigen Ansprechperson.

Wissenswertes über Pflege und Kontrolle städtischer Bäume

Bäume benötigen in bebauten Gebieten besondere Pflege, um gesund und verkehrssicher zu wachsen. Aufgrund schwieriger Bedingungen wie begrenztem Wurzelraum, Vandalismus, Beschädigungen, Bodenverdichtungen, Versiegelungen und Immissionen haben sie oft eine geringe Vitalität. Zur Baumpflege zählen Pflege- und Aufbauschnitte bei Jungbäumen sowie die Beseitigung abgestorbener Äste und Stockaustriebe bei älteren Bäumen. Die Pflegemaßnahmen werden während der Vegetationszeit im belaubten Zustand durchgeführt, um das Risiko von Schäden durch Schnittmaßnahmen zu minimieren. Zusätzlich umfasst die Pflege das regelmäßige Bewässern neuer Anpflanzungen.

Schwer geschädigte Bäume, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben, können mithilfe eines Kronensicherungsschnitts unter Umständen noch einige Jahre erhalten bleiben. Um die Sicherheit des Baumes wiederherzustellen, werden hierbei Kronenteile oder die gesamte Krone stark eingekürzt.

Wenn bei einer Baumkontrolle festgestellt wird, dass ein Baum nicht mehr stand- oder bruchsicher ist und eine Gefahr darstellt, muss er gefällt werden. Diese Arbeiten führen speziell ausgebildete Mitarbeitenden des ZBH durch, meist in der Vegetationspause (Herbst/Winter). In speziellen Fällen, wie nach Sturmschäden, kann auch während der Vegetationszeit sofort gefällt werden.

Für gefällte Straßenbäume ist in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgesehen. In bestimmten Fällen, wie in der Nähe wichtiger Leitungen, Hauseinfahrten oder Kreuzungen, ist dies jedoch unpraktisch. Die Baumart und der Standort werden individuell ausgewählt, oft in einem speziellen Pflanzsubstrat.

Der ZBH verbessert die Bedingungen, indem er bspw. Baumstandorte vergrößert und spezielle Dünger sowie Bodensubstrate einsetzt, um die Nährstoff- und Wasserversorgung zu optimieren.

Schlaufen, Bänder und Seile werden verwendet, um Baumkronen zu stabilisieren oder Äste zu sichern. Diese Hilfsmittel werden schonend in der Krone befestigt, um das Ausbrechen oder Herabstürzen überlasteter Äste zu verhindern.

Manche Baumwurzeln können Gehwegplatten anheben oder Asphalt aufbrechen lassen. Solche Schäden, auch Verwerfungen genannt, werden von Mitarbeitenden des ZBH beseitigt. Platten müssen dann neu verlegt oder Straßenbeläge komplett ausgetauscht werden.

Städtische Bäume sind in einem digitalen Baumkataster erfasst, um Erkrankungen und den Gesundheitszustand zu überwachen. Erfasst werden auch Standort, Baumart und Pflegebedarf. Jeder Baum erhält vor Ort eine dauerhafte Nummer zur schnellen Identifizierung für Pflege- und Kontrollmaßnahmen.