NEUSTART INNENSTADT
Projektbüro

Das Stadterneuerungsprojekt der Stadt Herten wird durch Mittel des Bundes, des Landes und der Stadt Herten finanziert und soll dazu beitragen, die Innenstadt in Herten zu stärken und zu beleben. In vielen Beteiligungsformaten haben zahlreiche Akteurinnen und Akteure gemeinsam Ziele entwickelt, die als Leitlinien für die zukünftige Entwicklung im Herzen von Herten dienen sollen. Damit wird angestrebt, eine lebendige und einladende Stadtmitte zu schaffen, die sich zwischen dem S-Bahn-Anschluss und der südlichen Ewaldstraße sowie vom Schlosspark bis zur Schützenstraße erstreckt.
Seit 2018 ist das Projektbüro NEUSTART INNENSTADT eine zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für Akteurinnen und Akteure. Die Aufgaben umfassen Beratung hinsichtlich der Stellung von Förderanträgen sowie Planung und Durchführung verschiedener Stadtfeste wie das Familienfest oder die Nachbarschaftsabende.
Alle Infos über das Projektbüro NEUSTART INNENSTADT
Kontakt
Das Team setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Innenstadtmanagement
- Nutzungsmanagement
- Architekturteam
Alle Infos und Kontaktdaten zum Projektbüro NEUSTART INNENSTADT
Kontakt
Projektbüro NEUSTART INNENSTADT
Ewaldstraße 15
45699
Herten
Öffnungszeiten
Projektbüro
Montag: | 09:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 14:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 16:00 Uhr |
Individuelle Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Die Innenstadt-Kümmerer sind vor Ort

In der südlichen Innenstadt wurde das Projektbüro NEUSTART INNENSTADT eingerichtet, das als zentraler Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer dient. Seit November 2018 steht ein engagiertes Team vor Ort täglich zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Anregungen entgegenzunehmen. Hier finden ebenfalls Beratungen und Sprechstunden statt, die den Austausch und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger fördern.
Wer eine gute Idee für die Innenstadt hat, sei es ein Projekt, eine Veranstaltung, eine Verschönerungsmaßnahme, und dem dafür das nötige Kleingeld fehlt, kann sich für den Aktionsfonds bewerben. In diesem „Geldtopf“ stehen pro Jahr 20.000 € zur Verfügung.
Daneben unterstützt das Team des Projektbüros die Stadt Herten bei der Umsetzung der zahlreichen Einzelmaßnahmen des Stadtentwicklungskonzeptes sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Projekte.
Nutzungsmanagement
Unterstützt werden Eigentümerinnen, Eigentümer und Gewerbetreibende zudem durch das sog. Nutzungsmanagement. Dessen Teammitglieder sind im Stadtteil als Ansprechpersonen für alle Themen rund um die lokale Wirtschaft unterwegs. Ziel ist es, die Unternehmen in der Innenstadt zu stärken. Dafür leistet das Nutzungsmanagement Beratung und Unterstützung, vermittelt an die zuständigen Stellen, sorgt für Möglichkeiten des professionellen Austausches, initiiert Veranstaltungen und informiert zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten.
Darüber hinaus verwaltet es den Verfügungsfonds Lokale Ökonomie, über den die Gewerbetreibenden, aktive Einzelpersonen, Vereine sowie Akteurinnen und Akteure einen finanziellen Zuschuss für die Umsetzung von Projekten erhalten können, die zur Stärkung der Innenstadt als Einzelhandelsstandort beitragen.
Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten zum Nutzungsmanagement
Der Innenstadtbeirat

Um den Stadterneuerungsprozess in der Innenstadt zu unterstützen und zu begleiten, wurde zu Beginn der Umsetzung ein Innenstadtbeirat eingerichtet. Er besteht aus insgesamt 30 Mitgliedern. Darunter sind jeweils neun Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft, der Akteurinnen und Akteure und Einrichtungen sowie der Lokalpolitik. Die bürgerschaftlichen Mitglieder konnten sich für eine Teilnahme am Innenstadtbeirat bewerben und wurden im Losverfahren ausgewählt. Alle Sitzungen des Beirats sind öffentlich, und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.
Eine wichtige Aufgabe des Innenstadtbeirats ist die Entscheidung über die Fördermittel des Aktionsfonds (Verfügungsfonds nach Ziff. 17 FRL Städtebauförderung 2008).
Aktionsfonds: Unterstützung für kleinere Projekte und Initiativen
Mit dem Aktionsfonds können bürgerschaftliche, nicht kommerzielle Projekte und Aktionen unterstützt werden, die zur Stärkung der Innenstadt beitragen. Ziele der Projekte sollen die Erhöhung der Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Innenstadt, die Verbesserung des Images der Innenstadt oder die Förderung der Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in der Innenstadt sein. Inhaltlich ist ein breites Spektrum an Projekten förderfähig, z. B. aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Kunst, Natur oder Integration.
Antragstellung
Die Unterlagen zum Aktionsfonds sind im Projektbüro NEUSTART INNENSTADT (Ewaldstraße 15) erhältlich. Interessierte und potenzielle Antragstellende werden gebeten, frühzeitig Kontakt mit dem Team des Projektbüros aufzunehmen.
Telefon: 02366 9360620 oder
innenstadtbuero@innenstadt-herten.de
Herr Pricken, Herr Ritter und Frau Vinnytska unterstützen Sie bei der Projektkonkretisierung, der Antragstellung sowie der Projektumsetzung.
Alle Infos zur Förderung für kleinere Projekte und Aktionen in der Innenstadt über NEUSTART INNENSTADT
Ladenlokal mieten oder vermieten
Das Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstadt des Landes NRW ermöglicht es Gewerbetreibenden oder Dienstleisterinnen und Dienstleistern, Ladenlokale in der Hertener Innenstadt zu stark reduzierten Preisen zu mieten. Dadurch können sie neue Ideen wie innovative Einzelhandelskonzepte, Pop-up-Stores, Gastronomie oder Dienstleistungen ausprobieren. Die Förderung gilt für maximal zwei Jahre und endet spätestens am 31. Dezember 2026.
Weitere Infos
Wer eine Geschäftsidee im Bereich Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistung hat und das eigene Konzept immer schon mal in der Innenstadt ausprobieren wollte, kann an dem Förderprogramm teilnehmen. Vom Pop-up-Store bis hin zu einer längerfristigen Bindung.
Vorteile
Für einen Zeitraum von max. zwei Jahren zahlen Sie als Mieterin und Mieter lediglich 20 % der regulären Miete (zzgl. Nebenkosten).
Das angemietete Ladenlokal befindet sich in bester Innenstadtlage.
Das Projektbüro begleitet Sie mit gebündelter Expertise, Kreativität und jeder Menge Ressourcen.
Rahmenbedingungen
- Lage des Ladenlokals im Aktionsbereich
Sie als Eigentümerin und Eigentümer vermieten Ihr Ladenlokal für bis zu 70 % der Altmiete (Kaltmiete) an die Stadt Herten.
Die Stadt Herten untervermietet an innovative Gewerbetreibende für zwei Jahre zu stark vergünstigten Konditionen (siehe Rechenbeispiel).
Vorteile
Die Stadt Herten ist eine verlässliche Vertragspartnerin.
Die Stadt kümmert sich um die Vermietung des Ladenlokals sowie die Kommunikation mit den Mieterinnen und Mietern.
Die Gewerbeimmobilie erzielt wieder Mieteinnahmen.
Eine positive Entwicklung der Hertener Innenstadt wird unterstützt.
Rahmenbedingungen
- Lage des Ladenlokals im Aktionsbereich
- Bereits längerer Leerstand (mind. zwei Monate)
- Zum Nachweis der Altmiete liegt der letzte Mietvertrag vor, anderenfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Vorkaufsrecht an Grundstücken im Bereich der Innenstadt
Ein Vorkaufsrecht an Grundstücken im Bereich der Innenstadt bedeutet, dass eine bestimmte Institution oder Person das Recht hat, ein Grundstück zu kaufen, bevor es anderen Käuferinnen oder Käufern angeboten wird. Dies kann von der Stadt eingeräumt werden, um sicherzustellen, dass wichtige Flächen für öffentliche Projekte oder die Stadtentwicklung gesichert werden.
Dafür wurde das Integrierte Handlungskonzept „Neustart Innenstadt“ vom Rat der Stadt Herten in seiner Sitzung am 6. Juli 2016 als Leitlinie für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Fördergebiet „Innenstadt“ beschlossen. Zur planerischen Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahmen sowie zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes Neustart Innenstadt wurde gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine Satzung erlassen, die für die Stadt Herten das besondere Vorkaufsrecht an Grundstücken im Bereich der Innenstadt begründet.
Die strategischen Leitziele
- Stärkung der zentralen Funktion der Innenstadt durch Bildung
- Umsetzung des Nutzungsmix „Bildung, Wohnen, Dienstleistung“ in der südlichen Innenstadt
- Verbesserung von Integration und Teilhabe benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen und Abbau von Armutsrisiken
- Aufwertung der Innenstadt durch infrastrukturelle, freiraumplanerische und städtebauliche Maßnahmen sowie Aufwertung des privaten Wohnumfelds und der Immobilien, auch unter dem Aspekt „Sicherheit in der Stadt“
- Energetische und ökologische Aufwertung des Fördergebiets sollen durch die Umsetzung von Maßnahmenpaketen erreicht werden.