Rentenangelegenheiten
Die Stadt Herten bietet ein umfassendes Beratungsangebot zu Rentenangelegenheiten an. Die Mitarbeitenden stehen Ihnen bei der Antragstellung für Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zur Seite und informieren Sie über Ihr Rentenkonto, wenn Sie in Herten wohnen oder arbeiten. Anträge werden direkt an die zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht zu beauftragen, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern.
Sie können einen Termin für ein persönliches Gespräch oder einen Telefontermin vereinbaren; ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt von Ihrem individuellen Anliegen ab.
Hinweis: Es wird keine qualifizierte Beratung oder Anspruchsberechnung angeboten.
Kontakt
Folgende Anträge und Leistungen können gestellt werden
- Regelaltersrente
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Erstanträge
- Weiterzahlungsanträge
- Umwandlungsanträge (Erwerbsminderungsrente in Altersrente)
- Witwen- und Witwerrenten
- Halb- und Vollwaisenrenten (bis Vollendung des 18. Lebensjahres (bei Schul- oder Berufsausbildung ist eine Weiterzahlung bis zum 27. Lebensjahr möglich))
- Witwen- und Witwerrenten an geschiedenen Ehegatten (bei Ehescheidungen bis 30.06.1977)
- Witwen- und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (nur bei Auflösung der letzten Ehe durch Scheidung oder Tod)
- Erziehungsrenten (bei Ehescheidungen ab 01.07.1977)
- Antrag auf Kontenklärung
- Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
- Antrag auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation (z. B. Kuren, Umschulungen, berufsbedingte Hilfsmittel)
- Antrag auf Bewilligung einer Rente aus dem Ausland
- Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge
- Bestätigung einer Lebensbescheinigung
- Anforderung einer Rentenauskunft/Renteninformation
- Aufnahme von Widersprüchen und Klagen
- Akteneinsicht bei einem Rentenverfahren
- Kostenlose Beglaubigung von Unterlagen für Rentenzwecke
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen Sie zu Ihrer Vorsprache mitbringen müssen, wird Ihnen im Rahmen der Terminvereinbarung erläutert.
Die erforderlichen Formulare werden während Ihres Termins gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt oder erläutert, sodass es nicht notwendig ist, diese im Voraus auszufüllen. Zudem erhalten Sie interessante Merkblätter.
Wenn Sie sich bereits im Vorfeld informieren möchten, finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung eine Übersicht der benötigten Unterlagen für die Bearbeitung von Rentenanträgen.
Die Dienstleistungen sind kostenfrei.