Denkmalschutz in Herten
Die Denkmalliste der Stadt Herten umfasst 92 Baudenkmäler, ein ortsfestes Bodendenkmal und zwei bewegliche Denkmäler. Hinzu kommen zwei Denkmalbereiche, die durch Satzungen geschützt sind (Stand: April 2024).
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines denkmalgeschützten Objektes sind, haben Sie sowohl Verpflichtungen als auch Vorteile. Während der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen an die Pflege und den Erhalt dieser besonderen Gebäude stellt, profitieren Sie gleichzeitig von attraktiven finanziellen Vergünstigungen. Dazu gehören steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer sowie Umsatzsteuer. Nähere Einzelheiten können Sie bei der zuständigen Ansprechperson erfragen.
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Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege
Das Land NRW stellt Fördermittel für Denkmalpflegemaßnahmen von Privatpersonen, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern im Landeshaushalt bereit. Förderanträge sind an die Bezirksregierung Münster zu stellen. Eine Durchschrift des Antrages erhält die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herten.
Alles Infos über die Bezirksregierung Münster zum Thema Einzelmaßnahmenförderung
Die NRW Bank vergibt Darlehen zu günstigen Konditionen an Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie für Investitionen in denkmalgeschützte oder besonders erhaltenswerte Gebäude. Fördermittel können vor Beginn der Maßnahme bei der Wohnungsbauförderung des Kreises Recklinghausen oder bei der Hausbank beantragt werden.
Alle Infos zum Kreis Recklinghausen über die Obere Denkmalbehörde
Alle Infos über die NRW Bank zum Thema Förderung durch Darlehen